Entgegen geltender Rechtsgrundlagen hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen offenbar Rückbuchungen von Riester-Zulagen in Millionenhöhe vorgenommen. Wurden Riester-Sparer etwa um 700 Millionen Euro Förderung betrogen?
In stetem Turnus untersucht die Stiftung Warentest Riester-Produkte. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zeichnet für die Vergabe und Rückbuchung von Riester-Zulagen verantwortlich. Einem der Redaktion vorliegenden internen Vermerk des Bundesfinanzministeriums (BMF) zufolge, mussten Riester-Sparer im vergangenen Jahr 700 Millionen Euro Förderung zurückzahlen – geltender Rechtsprechung zum Trotz.
Behörde operiert bar geltender Rechtsgrundlagen
In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wird nicht nur über eine Vielzahl Beschwerden betreffend langer Reaktionszeiten und Intransparenz im Zusammenhang mit der ZfA berichtet. Ein interner Vermerk des BMF belegt zudem, dass die ZfA die gesetzliche Frist zur Rückbuchung von Zulagen ignoriert. Dort heißt es nämlich, dass für das Beitragsjahr 2005 in 84.410 Fällen die Zulage erst nach Fristablauf (max. 4 Jahre) neu berechnet und teilweise zurückgefordert wurde.
Das automatisierte Verfahren der ZfA berge nicht nur Fehlerpotential, sondern führe auch zu weit über 12-monatigen Bearbeitungszeiträumen für nur einen Festsetzungsantrag. Hinzu komme, dass Rückbuchungen weder angekündigt noch begründet würden. Während des sich anschließenden ebenso komplizierten wie langwierigen Beschwerdeverfahrens bleibe der Riester-Sparer im Ungewissen und ginge Teilen seiner Rendite verlustigt.
Online unter www.test.de/riester sowie in der aktuellen Printausgabe der Zeitschrift Finanztest ist der aktuelle Test von Riester-Fondssparplänen nachzulesen.