Nach Informationen von Stiftung Warentest können Kunden, die eine Lebensversicherung gekündigt haben, höhere Rückerstattungen fordern. Der BGH hat viele Klauseln der Versicherer für nichtig erklärt.
Die aktuelle Ausgabe der Stiftung Warentest enthält gute Nachrichten für ehemalige Kunden von Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen. Für Versicherungsnehmer, die nach einer vorzeitigen Kündigung lediglich einen minimalen oder gar keinen Rückkaufswert erhalten haben, bestehen hohe Chancen auf eine Nachzahlung. Diese kann nach Aussagen der Stiftung Warentest ein Betrag zwischen mehreren Hundert oder mehreren Tausend Euro sein.
Neuregelung nach Urteil des BGH
Nachdem der Bundesgerichtshof viele Klauseln der Versicherer für unwirksam erklärt hatte, zahlen bereits die ersten Unternehmen. Grundsätzlich muss nach einer Kündigung vom Versicherer mindestens eine Rückerstattung von 50 % der eingezahlten Beiträge erfolgen. So kann sich ein höherer Rückkaufswert errechnen. In vielen Fällen ist der Versicherer zur Erstattung der Stornokosten verpflichtet und muss Verzugszinsen zahlen.
Ansprüche müssen vom Kunden geltend gemacht werden
Die Finanztester weisen darauf hin, dass die Kunden selber die Initiative ergreifen müssen, da die Versicherer nicht auf die Anspruchsteller zugehen. Alle Versicherungsnehmer, die Ihren Vertrag nach Juli 1994 geschlossen und im Januar 2010 oder später gekündigt haben, sollten die Ansprüche prüfen. Falls die Rückerstattung im Kündigungsfall weniger als die Hälfte der eingezahlten Beiträge betragen hat, sollte über ein Musterschreiben einen Nachschlag gefordert werden. Eine Neuberechnung des Vertragswertes muss auch bei ungekündigten, beitragsfreien Verträgen erfolgen.
Der ausführliche Bericht ist im aktuellen Heft Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/rentenversicherung nachzulesen.