Die Linke sieht die Studiengebühren als unvereinbar mit dem Anspruch auf Bildung, die Gebühren führen nach Ansicht der Partei zur sozialen Ausgrenzung und schlössen finanziell Schwächere vom Studium aus.
Die Linke sieht jegliche Form der Erhebung von Gebühren für Universitäten als kontrovers zum Anspruch auf Bildung und stellt daher den Antrag, die Studiengebühren abzuschaffen (17/11824). Mit der Abschaffung will man soziale Ausgrenzung und den Ausschluss derjenigen vom Studium vermeiden, welche die Gebühren nicht aufbringen können.
Fraktion erwartet gesetzliche Regelung
Nach den Vorstellungen der Linken soll die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, die nach wie vor an den Studiengebühren festhalten. Weiterhin soll von der Bundesregierung ein Gesetz über die Hochschulzulassung vorgelegt werden, welches das Recht auf einen Zugang zu Bachelor- sowie zu Masterstudiengängen aller Studenten mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung sichert, unabhängig davon, ob der Studierende sich die Zahlung der Studiengebühren leisten könne. Die Linke sieht die Verwirklichung des UN-Sozialpakets als nicht gewährleistet, somit will sie den Bund in die Pflicht nehmen, im Rahmen dessen Möglichkeiten, ein bundesweit gebührenfreies Studium zu garantieren.
Soziale Ausgrenzung soll vermieden werden
Durch eine Reform der Bundesausbildungsförderung will die Linkedie soziale Ausgrenzung beim Zugang zu den Universitäten vermeiden, so sollen nach ihren Vorstellungen als Sofortmaßnahme die Bedarfsätze und Freibeträge des BAföG sofort um mindestens zehn Prozent erhöht werden und die Höchstaltersgrenze von 30 beziehungsweise 35 Jahren soll abgeschafft werden. Im Gegensatz zu der jetzt geltenden Darlehensregelung soll BAföG wieder zu einem Vollzuschuss werden, um zu vermeiden, dass junge Menschen aus finanzschwachen Elternhäusern mit erheblichen Schulden ins Berufsleben eintreten.
Deutschland fast komplett "Studiengebührenfrei"
Die Linke resümiert zum Thema Studiengebühren, dass in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereits in den Jahren 2001 und 2002 sogenannte Langzeitstudiengebühren beziehungsweise Studienkonten festgelegt worden wären. Sieben Bundesländer führten die Gebühren ab dem ersten Hochschulsemester ein, nachdem das im Hochschulrahmengesetz verankerte Verbot allgemeiner Studiengebühren durch das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 für nichtig erklärt wurde. Die Erhebung von Studiengebühren wurde von heftigen Protesten begleitet, 2005 im “Summer of Resistance” wurde der erste Höhepunkt erreicht, der in die aktuelle Bildungsstreikbewegung mündete. Nach Ansicht der Linken war der Zusammenschluss von Studentischen Interessenvertretungen, Initiativen, Verbänden und Gewerkschaften zum “Aktionsbündnis gegen Studiengebühren”, der gemeinsam für ein gebührenfreies Studium zu streitet, erfolgreich. Allgemeine Studiengebühren werden derzeit nur noch in Niedersachsen und Bayern erhoben, die bayrischen Bürger werden voraussichtlich in Kürze über die Abschaffung der Gebühren in einer Volksabstimmung entscheiden.