Private Haftpflichtversicherung ersetzt nicht zwingend Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen

Die Private Haftpflichtversicherung haftet nicht zwingend für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen – am besten Police überprüfen.

Eine Private Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die durch die versicherten Personen verursacht werden. Doch was passiert, wenn Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen entstehen? Hier greift bei weitem nicht jede Privathaftpflichtversicherung.

Die Private Haftpflichtversicherung wird abgeschlossen, um Schäden abzudecken, die von den versicherten Personen verursacht werden. Doch was passiert, wenn versehentlich ein Getränk auf das geliehene Notebook gekippt wird, bei der Hilfe beim Umzug von Bekannten ein Flachbildfernseher aus der Hand rutscht oder die Mikrowelle im Ferienhaus kaputt geht? Viele gehen davon aus, dass in diesen Fällen die Privathaftpflichtversicherung greift, doch dies ist bei weitem nicht zutreffend. Finanztest rät, die Policen der Privathaftpflichtversicherung zu überprüfen und die Tarifangebote zu vergleichen.

Gefälligkeitshandlungen:
Bei so genannten Gefälligkeitshandlungen geht unsere Rechtsprechung davon aus, dass derjenige, der anderen hilft, für Schäden nicht haftbar gemacht werden sollte. Daraus folgt jedoch, dass, wenn der Helfer nicht haftbar ist, auch die Haftpflichtversicherung keine Erstattung leisten muss. Viele Haftpflichtversicherer kommen zwar dennoch für manche Schäden aus Gefälligkeitshandlungen auf, doch längst nicht alle.

Policen überprüfen und gegebenenfalls wechseln:
Finanztest rät, auf jeden Fall die Policen der Privathaftpflichtversicherung zu überprüfen. Dabei kann es durchaus sein, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt, denn von den getesteten Haftpflichtversicherungen sind 18 Tarife “sehr gut” und bieten zudem mehr Schutz als andere Tarife. Im Testbericht von Finanztest schneiden die Classic-Tarife der Huk24 für 64 € jährlich und der Huk-Coburg Allgemeine für 67 € jährlich als günstigste Familienpolicen mit Leistungserweiterungen für Gefälligkeiten, gemietete und geliehene Sachen ab. Zudem sind darin auch Schäden am Inventar von Ferienwohnungen im Ausland versichert.

In der Januar-Ausgabe von Finanztest kann der ausführliche Testbericht nachgelesen werden und auch im Internet steht dieser unter www.test.de/haftpflicht zum Abruf bereit.