Ab kommenden Jahres wird pro Haushalt ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben – auch für den Fall, dass jemand kein Fernsehgerät bereithält.
Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres wird die im Volksmund als GEZ-Gebühr bekannte Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Damit einher geht die Regelung, dass unabhängig von der Anzahl bereitgehaltener Empfangsgeräte oder der Anzahl Rundfunkteilnehmer pro Haushalt eine Gebühr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu entrichten ist.
Einführung eines einheitlichen Rundfunkbetrages
Die Höhe des Rundfunkbeitrages entspricht der aktuellen Gebühr für Fernseher, Radio und Computer, nämlich 17,98 € pro Monat. Damit entfällt ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit, den Verzicht auf einen Fernseher durch in einer Reduzierung der Gebühr um 5,76 € abzubilden.
Nach wir vor wird nach Inkrafttreten der Neuregelung Empfängern von Sozialleistungen und Menschen mit Handicap die Möglichkeit Befreiung von der Beitragszahlung zur Verfügung stehen. Es wird denjenigen Haushalten eine Abstimmung mit der GEZ empfohlen, in denen bis zum Jahresende mehrfach Rundfunkgebühren überwiesen wurden. Es gilt zu klären, wer künftig die Zahlung pro Haushalt übernimmt.
Neuregelungen auch für Unternehmer
Der Pauschalbeitrag von 17,98 € wird für Selbstständige und Freiberufler fällig, die in ihrer Privatwohnung arbeiten. Ein Betrag von 5,99 € wird zusätzlich für den betrieblich genutzten PKW, eine eigene Werkstatt oder ein separates Büro erhoben. Gestaffelte Beiträge für größere Unternehmen werden anhand der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ermittelt.