Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs ermöglicht Studenten jetzt den Abzug ihrer Fahrtkosten zwischen Uni und zu Hause, und zwar uneingeschränkt.
Nach bisheriger Rechtsprechung konnten Studenten ihre Fahrtkosten zur Uni und wieder Heim lediglich in beschränkter Form als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für sie galt eine Pauschale in Höhe von 0,30 Cent pro Entfernungskilometer.
Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Studenten ihre Fahrtkosten zur Uni komplett von der Steuer absetzen dürfen. Im Urteil hieß es, es handele sich beim Studium um eine temporäre Ausbildung. Selbst wenn sich ein Universitätsstudium über mehrere Jahre erstreckt und die volle Arbeitszeit in Anspruch nimmt, könne es nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden.
Urteil auch für Studenten ohne Einkommen von Bedeutung
Nach Aufnahme eines Zweitstudiums hatte eine Studentin gegen die bisherige Rechtsprechung geklagt. Sofern sie die Fahrtkosten aus eigener Tasche bezahlt habe, so die Entscheidung des BFH, könne sie die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten jetzt in voller Höhe absetzen (Aktenzeichen VI R 44/10).
Auch Studenten ohne Einkommen profitieren von der neuen Rechtsprechung. Es bedarf hierzu eines Antrages auf Verlustfeststellung, einzureichen beim Finanzamt. Unter der Voraussetzung, dass sie jedes Jahr eine eigene Steuererklärung abgeben, können sie dann die Fahrtkosten als Verluste sammeln. Eingelöst werden diese, sobald sie nach dem Studium eigenes Geld verdienen, und zwar reduzieren sich dann die zu zahlenden Steuern.