Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die Krankenkassen auf eine schärfere Bewertung von Pflegeeinrichtungen durch 15 Kernkriterien.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Missstände in deutschen Pflegeeinrichtungen beklagt. Nach Einführung eines Pflege- TÜV vor etwa 3 Jahren, drängt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Krankenkassen nun auf eine schärfere Bewertung.
Germot Kiefer, Vorstand der GKV, strebt im Sinne einer Transparenz durch die Benotung eine Sichtbarkeit der Qualitätsunterschiede an. Seiner Auffassung nach müssten Mängel in der Pflege zwangsläufig an einer schlechteren Gesamtbenotung abzulesen sein. Die faktische Qualität dürfe durch das Benotungssystem keinesfalls verschleiert werden.
15 Kernkriterien zur Bewertung
Zwischen Pflegekassen und Trägerorganisationen der Pflegeheime finden aktuelle Verhandlungen statt. In deren Vorbereitung kristallisierte sich die Forderung der Kassen nach 15 Kernkriterien zur Beurteilung der Pflegesituation heraus. Im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen, will der Spitzenverband die neu gegründete Schiedsstelle anrufen.
Nach Wunsch des DKV sollen sich Defizite in den Kernkriterien in der Gesamtnote wiederfinden. Zudem soll eine Einrichtung maximal drei volle Noten herabgestuft werden können. Analog zu bisherigen Bewertungsspektrum in Form von Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft soll zusätzlich die Note 6 eingeführt werden.
Maßgebliche Kriterien seien nach GKV-Meinung Fragen zur Flüssigkeitsversorgung, zur Vorbeugung von Stürzen oder zur Behandlung von Druckgeschwüren. Letztere stellen für pflegebedürftige Menschen eine häufige Gefahr dar. Ziel ist, der Verschleierung durch Ausgleich gravierender Mängel, beispielsweise bei der schmerztherapeutischen Versorgung und der Wundversorgung, durch gute Noten in anderen Bereichen entgegenzuwirken.
Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung zurückgewiesen
Eine konkrete Forderung der Kassen zur Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen steht im Raum. Unter anderem wird der Verzicht auf das Fesseln der Pflegebedürftigen gefordert. Gegenüber der "Deutschen Presseagentur" (dpa), wies Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, die Kritik zurück, mindestens 42 % aller Pflegebedürftigen lebten in Heimen unter freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Vielmehr müssten bei höchstens 20 % solcherlei Maßnahmen angewendet werden, so Christiane Grote, Sprecherin des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch gestand sie, dass bei jedem zehnten dieser Pflegebedürftigen eine entsprechende Genehmigung fehle. Damit räumte sie in dieser Hinsicht Nachbesserungsbedarf ein. Der aktuelle Bericht zur Qualität in Pflegeeinrichtungen wird in Kürze veröffentlicht.
Während die Deutsche Hospiz Stiftung die Spiegelung einer Fixierung in der Note des Pflege- TÜV fordert, halten Experten diese Maßnahmen inzwischen für überholt: Pflegerische Interventionen könnten sie häufig verhindern.