Stille Reserven bei Lebensversicherungen stehen Versicherten zu

Versicherer bilden oft stille Reserven, die sich dann ergeben, wenn Kapitalanlagen wie Wertpapiere oder Immobilien gebildet wurden und der aktuelle Marktwert über dem Anschaffungspreis liegt. Allerdings beteiligen nur wenige Versicherer ihre Kunden freiwillig an diesen Reserven.

Es ist gesetzlich geregelt, dass seit dem Jahr 2008 Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen zur Hälfte an den stillen Reserven der Versicherer beteiligt werden müssen. Der Stichtag der Auszahlung des Vertrags ist dabei maßgeblich.

Finanztest-Befragung ergab: Versicherer zahlen ungern
Obwohl Kunden das Recht auf eine Beteiligung haben, informieren die wenigsten Versicherer ihre Kunden über vorhandene stille Reserven. Oft wird erst auf Nachfrage des Kunden Auskunft gegeben, manche Versicherer weigern sich sogar, die Beteiligung auszuzahlen. Das ergab eine von Finanztest durchgeführte Umfrage unter insgesamt 260 Versicherungsnehmern. Nur 65 Prozent aller Befragten hatten von ihrem Versicherer eine Auskunft erhalten, der Rest wurde unzureichend oder gar nicht informiert. Ein Teil der Kunden gab sogar an, dass die Versicherer sich selbst auf Nachfrage weiterten, die stillen Reserven auszuzahlen.

Verjährungsfrist beachten
Oft tritt bei Lebensversicherungen drei Jahre nach Ende des Vertrags die Verjährung in Kraft, Ansprüche bestehen dann nicht mehr. Kunden sollten deshalb rechtzeitig nachfragen, ob noch Ansprüche auf stille Reserven bestehen. Hat der Versicherer jedoch Informationen über die Reserven zurückgehalten, kann die Verjährungsfrist gegebenenfalls verlängert werden. Einen ausführlichen Bericht können Interessierte in der aktuellen Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest lesen. Die Informationen sind auch online auf www.test.de/thema/kapitallebensversicherung abrufbar.