Vergleich von 54 Tarifpaketen bei Rechtsschutzversicherungen durch Finanztest. Knapp die Hälfte der Angebote mit Gut. Durch schmalere Versicherungspakete bares Geld sparen. Viele Ausnahmen auch bei Rundum Sorglos-Paket.
Bei einem Vergleich von 54 Tarifpaketen bei Rechtsschutzversicherungen konnte Finanztest für knapp der Hälfte der Angebote ein "Gut" vergeben. Der Test bezog sich auf die Kombipakete der Versicherer für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz plus den Baustein Mietrechtsschutz. Zwischen 342 und 403 Euro zahlen Kunden z.B. für die mit "Gut" getesteten Angebote im Tarif Premium des Versicherers DAS, den Tarif Rundum Sorglos von HDI Direkt und den Tarif Rundum Sorglos der Versicherungsgesellschaft HDI-Gerling.
Leistungsumfang beachten
Nur leicht schlechtere Angebote liegen meist schon um die 100 Euro pro Jahr niedriger. Schmalere Versicherungspakete helfen auch beim Sparen. Wem nur Verkehrs- und Mietrechtsschutz ausreicht, kann diese auch einzeln erwerben für jeweils nur knapp 100 Euro pro Jahr. Ein guter Tipp, um den Jahresbeitrag zu senken, ist auch die Vereinbarung einer Prämie mit Selbstbehalt.
"Rundum Sorglos" kein Komplettschutz
Der "Rundum Sorglos"-Tarif wimmelt nur so vor Ausnahmen im Kleingedruckten. Beim Hausbau kommt die Rechtsschutzversicherung meist gar nicht für die Kosten im Streitfall auf. Liegt die Wurzel eines Streits in der Zeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, haben Kunden ebenfalls oft schlechte Karten, vor allem wenn das Problem schon länger bekannt war.
Oft tritt die Rechtsschutzversicherung erst ein, wenn eine Sache vor Gericht geht. Vorgerichtliche Anwaltskosten sind häufig nur mit wirklich guten und oft auch teureren Tarifen gedeckt. Das gleiche gilt für Streitigkeiten rund um Spareinlagen.
Tricks rund um den Selbstbehalt
Wird nur eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen, muss der Versicherte oft den Selbstbehalt nicht zahlen. Neuerdings wird oft verlangt, dass der Kunde zu einem Partneranwalt der Rechtsschutzversicherung geht. Unter diesen Umständen würde auch der Selbstbehalt nicht anfallen, wie z.B. bei der Roland und Jurpartner in der Familien- und Erbrechtsberatung. Eine bestehende gute und langjährige Beziehung der Kunden zu einem Anwalt wiegt allerdings den gesparten Selbstbehalt häufig auf.