Die Empfänger von ALG II erhalten immer öfter Sanktionen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Immer mehr ALG II Empfänger werden von der Bundesagentur für Arbeit mit Sanktionen bestraft.
Hartz IV-Empfänger erhalten immer häufiger Sanktionen, wie aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen ist. 2009 wurden rund 727.000 Mal Sanktionen gegen Bezieher von ALG II ausgesprochen, 2010 lag die Anzahl bereits bei rund 829.000. Dies entspricht einer Steigerung der Zwangsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent.
Hauptsächlich wurden die Sanktionen in beiden Jahren aufgrund von Meldeversäumnissen der ALG II Empfänger ausgesprochen. In 102.000 Fällen von 500.000 Sanktionen war der Grund die Weigerung der Hartz IV-Empfänger, eine Ausbildung oder eine Arbeit anzunehmen, die das Jobcenter als zumutbar erachtete. Ebenfalls angestiegen ist im Vorjahresvergleich auch die Höhe der Zwangsmaßnahmen. Durchschnittlich wurden die monatlichen ALG II Beträge um 123,72 € infolge von Sanktionen gekürzt.
Gründe für die Steigerung der Sanktionen
Der Hintergrund der Steigerung der Zwangsmaßnahmen für ALG II Empfänger liegt nach Angaben einer Sprecherin der BA bei der gesteigerten Professionalisierung der Jobcenter. Zudem sei auch die gute Wirtschaftslage ausschlaggebend, die für mehr freie Stellen sorgt, die Langzeitarbeitslosen angeboten werden können. Dies wiederum führt dazu, dass die Jobcenter besser kontrollieren können, ob die Hartz IV-Empfänger tatsächlich arbeiten wollen.