Im Mai werden die aus der Änderung der ALG II-Regelsätze fälligen Nachzahlungen angewiesen. Eltern schulpflichtiger Kinder, die Schulmittagessen in Anspruch nehmen, erfahren dann zusätzlich die Entlastung der Nachzahlung aus dem Bildungspaket.
Spürbare Entlastung für Eltern schulpflichtiger Kinder im Mai
Eltern schulpflichtiger Kinder, die ALG II (Hartz IV) beziehen, erhalten im Mai eine Finanzspritze, die sie spürbar entlasten wird. So bekommen sie zusätzlich zur Nachzahlung infolge Regelsatzerhöhung auf 364 € pro Monat ggf. zusätzliche Nachzahlungen aus dem Bildungspaket.
Für ein Paar bedeutet dies durch die Erhöhung des Regelsatzes um 5 € pro Monat rückwirkend ab Januar 2011 ein Plus von 40 €, für Alleinerziehende immerhin ein Plus von 20 €. Für den Fall, dass Schulessen angemeldet wurde, kommen rückwirkend je 78 € pro Kind für das erste Quartal hinzu. Hier wurde im Bildungspaket nämlich beginnend mit dem Monat Januar 2011 eine monatliche Zahlung von 26 € für das Schul-Mittagessen eines bedürftigen Kindes gesetzlich verankert.