Werden homosexuelle Männer von deutschen Lebensversicherungen tatsächlich benachteiligt oder nicht? HIV-Test für alle Antragsteller ab bestimmter Versicherungssumme üblich.
Wer bei der R+V einen Antrag über eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme ab einer viertel Million Euro stellt, der kommt im Rahmen der üblichen Gesundheitsprüfung um einen Test auf das Humane Immundefizienz-Virus (HIV) nicht herum. Die R+V Versicherung macht laut eigener Aussage gegenüber dem Radiosender PRIDE 1 aus Essen keinen Unterschied zwischen Männern, Frauen, Homo- und Heterosexuellen.
Laut eines Artikels auf ngo-online.de, der sich wiederum auf einen Focus-Artikel bezieht, wird unter anderem von den deutschen Versicherungsgesellschaften “Cosmos” und auch von der R+V ein HIV-Test angefordert, sobald im Antragsformular als Bezugsberechtigter der Name einer männlichen Person eingetragen wurde.
Frage nach HIV-Infektion bei allen Kunden gängige Praxis
Die R+V bestreitet dieses Vorgehen mit Nachdruck. Die Versicherung verlange zwar tatsächlich auch von allen neuen Antragstellern, deren Versicherung eine niedrigere Versicherungssumme vorsieht, eine Auskunft über eine vorhandene Infektion mit dem HIV-Virus. Ein Testergebnis müsse aber bei solchen Verträgen von niemandem vorgelegt werden.
Sollte es tatsächlich der Fall sein, dass deutsche Lebensversicherungen von Kunden aufgrund ihres Sexualverhaltens einen HIV-Test verlangen, sei das Diskriminierung und ein Missbrauch geltenden Rechts, so die Meinung Sabine Lautenschlägers, Juristin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.