LG Frankfurt: Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel und keine notwendige Reiseunterlage.
Bisher konnten die Kunden der Fluggesellschaft Iberia ihre Tickets nur per Kredit- oder Debitkarte bezahlen. Zudem musste die Karte beim Check-In zwingend vorlegt werden, ansonsten verweigerte die Fluggesellschaft den Flug. Die Kunden mussten dann gegen Gebühr ein neues Ticket kaufen, um überhaupt fliegen zu können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte erfolgreich gegen die Klausel in den Geschäftsbedingungen von Iberia beim Landgericht Frankfurt (Az. 2-24 O 142/10, nicht rechtskräftig).
Iberia verweigerte Flug ohne Kreditkarte
Das Landgericht Frankfurt behandelte den Fall einer Frau, die nach der Buchung ihres Fluges von der Bank aufgefordert wurde, ihre Karte aus Sicherheitsgründen auszutauschen. Aus diesem Grund konnte die Kundin beim Check-In nur ihre Kreditkartenabrechnung vorlegen. Die Fluggesellschaft ließ dies nicht gelten und verweigerte den Flug. Der Kundin blieb keine andere Möglichkeit, als den Flug gegen eine Gebühr von 50 Euro umzubuchen und erst zwei Tage zu später fliegen.
Fluggesellschaft schadensersatzpflichtig
Nach dem Urteil des Landgerichts muss die Airline die Klausel streichen und Schadensersatz im konkreten Fall leisten. Die Richter begründeten es folgendermaßen: Eine Kreditkarte ist keine nötige Reiseunterlage für den Antritt eines Fluges, sondern lediglich ein Zahlungsmittel. Zudem betreffe diese Klausel auf Reisende, die ohne eigenes Verschulden die Kreditkarte nicht mehr besitzen.