Künftig müssen Beamte höhere Beiträge in die Private Krankenversicherung zahlen, da speziell die Beihilfetarife stark erhöht wurden.
Beamte müssen künftig höhere Beiträge in die PKV zahlen, da die Beihilfetarife besonders von den Beitragsanpassungen betroffen sind.
Viele Privaten Versicherer mussten die Beiträge bereits im Januar 2011 erhöhen. Grund für die Beitragserhöhung sind die steigenden Ausgaben der Privaten Krankenversicherungen in der Gesundheitsvorsorge der Privat Versicherten. Eine weitere Beitragsanpassung wurde bereits für März 2011 angekündigt, die vor allem Beamte und Beamtenanwärter betreffen wird, da die Beihilfetarife erhöht werden.
Notwendigkeit von Beitragserhöhungen
Der Grund für die Notwendigkeit von Beitragserhöhungen in der PKV sind die Leistungen, die die Privat Versicherten im Rahmen der Tarife beanspruchen können. Eine Kürzung der Leistungen ist im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse bei der Privaten Krankenversicherung nicht möglich. Mit den Beitragsanpassungen wird die Finanzierung der kontinuierlich steigenden Arzthonorare und Behandlungskosten ermöglicht, ohne dass die attraktiven Leistungen gekürzt werden.
Unterschiedlich hohe Beitragsanpassungen in der PKV
Das Budget der einzelnen Privaten Krankenversicherungen ist ziemlich unterschiedlich. Dies macht die aktuelle Beitragsanpassung in den Beihilfetarifen deutlich. Manche Privaten Krankenversicherer kommen in den Beihilfetarifen mit einer Erhöhung zwischen 5 und 10 Prozent aus, die HUK Coburg muss die Beihilfetarife dagegen um bis zu 35 Prozent erhöhen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen der PKV
Sobald die Private Krankenversicherung die Beiträge erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Beamte, die im Beihilfetarif der PKV versichert sind, können somit nach Erhalt der Ankündigung der Beitragserhöhung den Vertrag kündigen. Dabei muss keinerlei Kündigungsfrist eingehalten werden, sodass ein Wechsel zu einem günstigeren Privaten Krankenversicherer sofort möglich ist.
Allerdings sollte diese Entscheidung nicht vorschnell getroffen werden. Vor der Entscheidung, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und einen Wechsel anzustreben, sollten Leistungen und Beiträge der Anbieter verglichen werden. Dazu können die Rechnerportale im Internet genutzt werden, doch um sich in dem Tarifdschungel der Privaten Krankenversicherungen zurecht zu finden, bieten sich die Informationen von Finanztest, die von Stiftung Warentest durchgeführten Tests oder der Map-Report der Privaten Krankenversicherungen an.