2011 müssen die Hartz-IV-Empfänger keine Zusatzbeiträge an die Krankenkasse zahlen, da der Durchschnittswert auf 0 € festgelegt wurde.
Seit Jahresbeginn 2011 müssen Empfänger von ALG II in der Regel keinen Zusatzbeitrag an die Krankenkasse mehr zahlen. Der aktuelle Gesetzestext lautet, dass Betroffene Zusatzbeiträge nur bis zum Durchschnittsbetrag zahlen müssen und somit die Krankenkassen auf die Zusatzeinnahmen verzichten müssen, wenn der Zusatzbeitrag diese Grenze überschreitet. Da der durchschnittliche Betrag für 2011 auf 0 € festgelegt wurde, müssen die Krankenkassen in diesem Jahr generell auf Zusatzbeiträge von Hartz-IV-Empfängern verzichten.
Der Durchschnittsbetrag für Zusatzbeiträge basiert nicht auf einer mathematischen Formel, sondern wird als amtliche Rechengröße festgesetzt.
Bisherige Regelung
Bis Ende 2010 mussten Hartz-IV-Empfänger eventuelle Zusatzbeiträge an die Krankenkasse aus eigener Tasche tragen. Die Jobcenter übernahmen den Zusatzbeitrag 2010 nur, wenn dem Hartz-IV-Empfänger ein Wechsel in eine andere Krankenkasse, die auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichtet, nicht zuzumuten war. Dies galt insbesondere für Empfänger von Sozialleistungen, die nur in der bisherigen Krankenkasse ein bestimmtes Gesundheitsprogramm nutzen konnten oder besondere Zuwendungen benötigten.
Entsprechende Reaktionen der GKV zu erwarten
Da diese Regelung für die Gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem Zahlungsausfall verbunden ist, der zu einer Steigerung des Defizits führt, ist zu erwarten, dass die Krankenkassen für Abhilfe sorgen werden. Dies könnte dadurch geschehen, dass in den Vertragsbedingungen Klauseln integriert werden, die eine Verpflichtung für die Hartz-IV-Empfänger zur Zahlung der Differenz zwischen dem erhobenen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus eigener Tasche beinhaltet. Eine solche Klausel wurde zumindest bisher noch von keiner Krankenkasse aufgenommen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt.