Wenn die eigenen Kinder ein Fenster einwerfen oder mit dem Fahrrad ein Auto streifen, kommt die private Haftpflichtversicherung erst ab einem Alter von 7 bzw. 10 Jahren für solche Schäden auf.
Eigentlich sollte man meinen, mit einer privaten Haftpflichtversicherung rundum abgesichert zu sein, denn schließlich sind die Kinder in der Haftpflichtversicherung automatisch mit versichert. Das ist aber ein Trugschluss. Denn bis zum Alter von 7 Jahren sind die Kinder deliktunfähig, das heißt, die Haftpflicht zahlt nicht. Bei Schäden, die im Straßenverkehr entstehen, gelten die Kinder sogar bis zu einem Alter von 10 Jahren als deliktunfähig. So ist es im Septemberheft der Zeitschrift Finanztest zu lesen.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden nur, wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Inwieweit diese Aufsichtpflicht definiert wird, ist von Fall zu Fall verschieden und auch immer wieder Anlass für Gerichtsurteile, wie das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs beweist. Finanztest nahm 140 Familientarife näher unter die Lupe. Dabei stellte sich heraus, dass nur 70 Tarife einen ergänzenden Schutz in Höhe von maximal 5000 Euro anbieten. Finanztest rät dazu, dass Familien mit kleineren Kindern trotzdem einen dieser Tarife mit zusätzlichem Schutz wählen sollten. Deshalb sind in der neuesten Finanztest-Ausgabe die besten Tarife übersichtlich aufgelistet.
Eine weitere Lücke bei den Haftpflichtversicherungen sind Schäden an Gegenständen, die geliehen oder gemietet wurden. Auch Schäden, die bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen auftreten, zum Beispiel wenn im Urlaub die Katze gefüttert oder der neue Computer der Nachbarin in den vierten Stock getragen wird, sind grundsätzlich nicht abgesichert. Da dies ein Thema ist, was viele Verbraucher interessiert, wird es demnächst hierzu eine neue Serie von Finanztest geben.