Autos mit Euro-5 und Euro-6 steuerbefreit bis Ende 2010 – Danach Besteuerung nach Hubraum – Bei Neuwagenkauf Abwrackprämie sichern
Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer Mai-Ausgabe, dass schnell entschlossene Autokäufer dank des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung kräftig sparen können. Autokäufer, die bis zum 30.06.2009 ein Fahrzeug erwerben, dass der Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 entspricht, zahlen so bis Ende 2010 keine Kfz-Steuer. Desweiteren erhalten sie bei Kauf eines Neuwagens die staatliche Abwrackprämie, sofern sie einen Altwagen verschrotten lassen, der auf sie zugelassen und über 9 Jahre alt ist.
Der Steuerbonus gilt für PKW, Geländewagen und Sport Utility Vehicles (SUV), die ab dem Tag der Erstzulassung nach der Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 eingeordnet wurden. Wohnmobile, Motorräder, LKW und Busse sind von der Steuerbefreiung nicht betroffen.
Autofahrer, die sich vor dem 05.11.2008 ein umweltfreundliches Fahrzeug zugelegt haben, zahlen 2009 ebenfalls keine Kfz-Steuer. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass das Auto sich vom Tag der Erstzulassung an in der Kategorie Euro-5 oder Euro-6 befand und so zugelassen wurde.
Ein weiterer Bonus für Besitzer umweltfreundlicher Autos: Ab dem 01.09. gelten neue reformierte Regeln in der Kfz-Besteuerung. Die Höhe der Steuer richtet sich dann bei Neuwagen nach dem Kohlendioxid-Ausstoß (Co2-Ausstoß). Spritsparende Autos mit kleinem Hubraum sind die Gewinner der Steuerreform.