Dem Stromkonzern Vattenfall wurde gerichtlich untersagt, den Begriff "CO2-frei" für sein CCS-Pilotprojekt in der Lausitz zu verwenden. Mit Hilfe der CCS-Technik wird das bei der Kohleverstromung entstehende CO2 abgeschieden und in unterirdischen Lagerstätten gespeichert, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen.
Photovoltaikanlagenbetreiber Soline Buschéhöfe Betreiber GmbH & Co. KG erwirkte eine dementsprechende einstweilige Verfügung. Es wird argumentiert, der Begriff "CO2-frei" sei irreführend. Mit CCS ausgerüstete Kraftwerke seien sehr wohl Kohlendioxidproduzenten, auch wenn kein CO2 in die Atmosphäre entweicht. Das Landgericht Berlin entschied folgedessen gegen den Stromproduzenten.
Am Standort "Schwarze Pumpe" in der Lausitz baut Stromversorger Vattenfall eine Pilotanlage für CCS. Hier wird ab Mitte 2008 Braunkohle verstromt und das dabei entstehende CO2 aufgefangen. Dann folgt eine Behandlung, um es transportieren und auf lange Zeit sicher unterirdisch speichern zu können. Vattenfall bewirbt diese Anlage als besonders umweltfreundlich. In Anzeigen in zahlreichen deutschen Zeitschriften sowie auf der Internetseite des Konzerns bezeichnete Vattenfall die Anlage als "ein CO2-freies Braunkohlekraftwerk". Der Stromkonzern darf dies nun nicht mehr behaupten.
Nach Angaben des Stromerzeugers soll die einstweilige Verfügung bis auf weiteres umgesetzt werden, es seien jedoch rechtliche Schritte geplant. Weltweit würde von der CCS-Technologie als "CO2-frei" oder "carbon free" gesprochen. Im September 2002 habe sogar der Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland das "CO2-freie Kohlekraftwerk" als ein Kraftwerk definiert, das "weniger als 10 Prozent Kohlendioxid in die Atmosphäre entlässt".
Sollte der Stromkonzern dennoch die Bezeichnung "CO2-frei" benutzen, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Die einstweilige Verfügung gegen die Vattenfall AG wird unter dem Aktenzeichen 97 O 297/07 geführt und datiert vom 4. Dezember 2007.