Unter der Pfändungsfreigrenze wird der Betrag verstanden, der als Existenzsicherung dient und nicht gepfändet werden darf. Wie hoch die Pfändungsfreigrenze im einzelnen ist, kann aus der Pfändungstabelle entnommen werden.
Wie wird der pfändbare Anteil berechnet?
Wie hoch gepfändet werden darf, wird durch das Nettogehalt bestimmt. Die Freigrenze liegt bei monatlich 989,99 Euro netto. Diese Pfändungsfreigrenze variiert. Ein Beispiel hierzu: Ein verheirateter Familienvater, der zwei Kinder hat, darf ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 1.769,99 Euro verdienen, ohne dass ihm etwas gepfändet werden darf. Hat er noch mehr Kinder, erhöht sich dieser Pfändungsfreibetrag. Der Betrag, der über dem Pfändungsfreibetrag liegt, wird an den Gläubiger überwiesen und dient dazu, die Schulden abzutragen. Dieses Prozetere übernimmt der Arbeitgeber des Schuldners, der den Pfändungsbetrag direkt vom Lohn oder vom Gehalt des Schuldners abzieht. Der Schuldner erhält nur den pfändungsfreien Betrag überwiesen. Jeder Arbeitnehmer erhält eine Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung. Hier sind neben dem Gehalt oder Lohn auch die Höhe der Pfändungen ersichtlich.
Warum gibt es die Pfändungsfreigrenze?
Der Gesetzgeber hat mit dem in der ZPO, Zivil Prozessordnung, verankerten Gesetz dafür gesorgt, dass dem Schuldner noch etwas zum Leben übrig bleibt. Die Folge wäre sonst eine "Kahlpfändung" durch die Gläubiger, so dass dem Schuldner noch nicht einmal Geld für Lebensmittel bleiben würde. Das soll mit diesem Gesetz verhindert werden. Auch wenn es manchen Gläubigern nicht gefallen mag, sie haben sich daran zu halten. Über den Pfändungsfreibetrag hinaus darf nicht gepfändet werden. Hat der Arbeitgeber zu viel überwiesen, kann er die Rücküberweisung beim Gläubiger veranlassen. Denn der Arbeitgeber haftet für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Pfändung.
Bleiben die Pfändungsfreigrenzen immer gleich?
Die Pfändungsfreigrenzen gelten immer für zwei Jahre. Die jetzige Pfändungsfreigrenze bleibt bis zum 30. Juni 2011 bestehen. Danach wird sie sich den gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen und sich wieder erhöhen. Für Schuldner bedeutet dies nach dem 30 Juni 2011, dass sie über mehr Geld monatlich verfügen können.
Fazit: Pfändungsfreigrenzen sind keine Schikanen gegenüber den Gläubigern. Sie stellen sicher, dass die Schuldner auch nach einer Pfändung sich und ihre Familie ernähren können. Daran wird sich auch 2011 nichts ändern. Im Gegenteil, gemäß des Zwei-Jahres-Turnus wird sich die Pfändungsfreigrenze Mitte 2011 wieder erhöhen.