Es kann schnell passieren, dass man sich in Folge eines Unfalls eine Zeitlang nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten, zum Beispiel Bankgeschäfte, kümmern kann. Da aber weiterhin Überweisungen getätigt oder Bargeld abgehoben werden muss, sollte schon rechtzeitig jemand bestimmt werden, der diese Aufgabe übernimmt. Es ist nämlich keinesfalls gewährleistet, dass die nächsten Angehörigen automatisch dazu befugt sind. Wer keinen Bevollmächtigten bestimmt hat, wird auf einen gerichtlich bestellten Betreuer zurückgreifen müssen.
Damit es soweit gar nicht erst kommt, sollte im Vorfeld, bevor der Ernstfall eintritt, jemand dazu bestimmt werden, die Angelegenheiten in Vertretung zu erledigen. Dazu ist eine Konto- oder Depotvollmacht notwendig. Die Vollmacht gilt für sämtliche Bankgeschäfte, die über das Konto ausgeführt werden müssen. Selbst wenn der Tod eintritt, ist die Vollmacht für die Vertrauensperson weiterhin gültig. Die Kontovollmacht kann ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Selbstverständlich kann die Vollmacht nach dem Tod auch von den Erben widerrufen werden.
Allerdings gibt es bei der Vollmacht Einschränkungen, die von dem jeweiligen Kreditinstitut festgelegt wurden. Die Vollmacht gilt für bestimmte Bankgeschäfte, jedoch handelt es sich nicht um eine Generalvollmacht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, benutzt zum Ausfüllen einer Vollmacht am besten einen der Vordrucke, die die Banken zur Verfügung stellen.
Beim Bankenverband können Interessierte ein Faltblatt “Vorsorgevollmacht – frühzeitig für Notfälle Bankangelegenheiten regeln” beziehen. Die Information ist kostenlos und kann entweder direkt im Internet auf der Seite http://www.bankenverband.de/fokusverbraucher heruntergeladen, per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf), oder per Briefpost beim Bundesverband deutscher Banken, Burgstrasse 28, 10178 Berlin angefordert werden..