Eine KFZ-Versicherung wägt so manchen Autobesitzer in falscher Sicherheit. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, der auf Vandalismus beruht, kommt bei vielen das böse Erwachen.
Für Vandalismus ist zum Beispiel eine normale KFZ-Haftpflicht nicht zuständig. Sie zahlt nur, wenn am Fahrzeug eines Dritten durch den Versicherungsnehmer Schäden entstanden sind.
Nach den Unruhen am 01. Mai macht sich bei vielen Autofahrern wieder Verunsicherung breit, denn durch die Randalierer sind unzählige im Demonstrationsgebiet abgestellte Autos zu Schaden gekommen. Aber wer kommt für derartige Schäden eigentlich auf? Versicherungsfälle auf der Grundlage von Vandalismus werden grundsätzlich nur von der Vollkaskoversicherung übernommen, alle anderen Autobesitzer müssen diese Schäden leider aus der eigenen Tasche begleichen.
Damit alles reibungslos über die Bühne geht, müssen Versicherungsnehmer, die eine Vollkaskoversicherung haben, den Schaden umgehend der Versicherung melden. Grobe Fahrlässigkeit, weil das Auto im gefährdeten Gebiet gestanden hat, gilt übrigens nicht als Ausrede von Seiten der Versicherung, den Schaden nicht übernehmen zu müssen. Wo genau die Randalierer zuschlagen, kann nämlich im Vorfeld niemand wissen.