Laut § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung soll der Abstand zu dem Vordermann groß genug sein, dass es auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver nicht zu einem Auffahrunfall kommt. Grundsätzlich sollte beim Fahren auf Landstraßen und Autobahnen der Sicherheitsabstand den halben Tachowert in Metern betragen: Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/ wäre der Abstand somit 40 Meter. Auf der Autobahn können Autofahrer sich anhand der Leitpfosten orientieren. Der Abstand dieser Pfosten beträgt immer 50 Meter, wodurch ein Autofahrer sich schnell ausrechnen kann, ob er einen genügenden Abstand einhält oder nicht. Bei schlechten Wetterverhältnissen, zum Beispiel bei Regenfällen oder bei Nebel sollte der Sicherheitsabstand sogar den Tachostand in Metern betragen. Dasselbe gilt beim Passieren von Tunneln. Für Ortschaften gilt als Sicherheitsabstand die 3-fache PKW-Länge.
Leider halten die wenigsten Autofahrer sich an diese Richtlinien. Dem soll jetzt durch verschärfte Bußgelder, die seit dem 01. Februar diesen Jahres gelten, ein Riegel vorgeschoben werden. Experten der ARAG erläutern anhand eines Beispiels von 160 km/h Geschwindigkeit, welche Geldbußen und Strafen der Bußgeldkatalog vorsieht. Bei einem geringeren Abstand als 40 Meter muss der Autofahrer neben 100 Euro Bußgeld bereits mit 2 Punkten in Flensburg rechnen. Bei unter 24 Metern Abstand steigt das Bußgeld auf 240 Euro an, außerdem erhält der Fahrer 4 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Unter 8 Metern Abstand ist der Führerschein für 3 Monate weg, zusätzlich winken 4 Punkte in Flensburg und 400 Euro Bußgeld. Die verschärften Maßnahmen scheinen bei vielen Autofahrern als Druckmittel auszureichen, denn allein bei den ARAG-Kunden gaben mehr als 30 Prozent an, dass sie sich nun eher an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln halten.
Drängeln kann unter besonderen Umständen nicht nur als Verkehrsordnungswidrigkeit ausgelegt werden, sondern sogar als Straftat. Das ist dann der Fall, wenn vorausfahrende Autofahrer durch das dichte Auffahren und Drängeln zu angstgesteuerten Reaktionen verleitet werden. Das ist nicht unbedingt dadurch der Fall, dass dicht aufgefahren und durch Lichthupe zum schnelleren Fahren aufgefordert wird. Erst wenn dieser Zustand längere Zeit andauert und dadurch ein gewisser Druck auf den vorausfahrenden Autofahrer ausgeübt wird, kann von einer Nötigung gesprochen werden. Die Nötigung gilt als Straftat und zieht nach dem Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, mindestens jedoch eine saftige Geldstrafe nach sich.
Die Vorschrift der Sicherheitsabstände hat durchaus ihren Sinn. Viele Unfälle könnten im Vorfeld vermieden werden, wenn die Geschwindigkeit gedrosselt würde und nicht gedrängelt wird. Gerade unsichere Autofahrer können durch das Drängeln zu unerwarteten Reaktionen hingerissen werden, zum Beispiel zu schnelles Wechseln der Fahrspur oder gar unvorhergesehenes Bremsen, was nicht selten zu folgenschweren Unfällen führt.