Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung, decken die Voll- und Teilkaskoversicherungen auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Bei der Teilkaskoversicherung sind das z.B. Schäden durch Diebstahl, Unwetter oder Wildunfälle. In letzter Zeit gehören immer öfter auch Marderbisse zum abgedeckten Risiko Neben dem Auto selbst ist auch serienmäßig dazugehörendes Zubehör versichert, insofern es fest angebracht oder unter Verschluss gehalten wird. Die Versicherungsleistungen sind von Unternehmen zu Unternehmen und unterschiedlich und können im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.
Die Vollkaskoversicherung deckt außerdem selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und auch Vandalismus wie etwa mutwillig zerkratzten Lack ab. Wird ein Auto mit Vollkaskoversicherung gestohlen oder hat einen Totalschaden, so wird der komplette Neuwert ersetzt, sofern die im Vertrag festgelegten Altersgrenzen noch nicht überschritten sind. Wird die Vollkaskoversicherung im Schadensfall in Anspruch genommen, erfolgt eine Rückstufung des Versicherungsvertrages und die Prämie wird zum Folgejahr angehoben. Handelt es sich nur um kleine Schäden, empfiehlt es sich daher oft, sie selber zu tragen und die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Wann sich das Selbsttragen lohnt, lässt sich im entsprechenden Fall bei der Versicherung nachfragen. Da die Vollkaskoversicherung außerdem wesentlich teurer ist, wird sie meist nur für sehr neue PKW abgeschlossen. Nach drei bis fünf Jahren ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoller.
Da diese im Ernstfall aber nur den Zeitwert des Wagens ersetzt, ist sie bei sehr alten PKW auch nicht mehr zu empfehlen, da die Versicherungskosten den Zeitwert häufig überschreiten. Grundsätzlich besteht auch bei einer Fahrzeugversicherung kein Versicherungsschutz wenn durch mutwilliges oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht. Dies regelt das Versicherungsvertragsgesetz vom Januar 2008, im Zweifelsfall entscheidet ein Richter über den Grad der Fahrlässigkeit.