Unter dem Begriff Autoversicherung werden verschiedene Versicherungen zusammengefasst. Die wichtigste ist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Abschluss durch den Halter die Vorraussetzung für eine Zulassung seines Fahrzeugs für den Straßenverkehr darstellt.
Andere, freiwillige, Versicherungen aus dem Bereich Kfz sind die Fahrzeugversicherung (Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung), die Insassen-Unfallversicherung, die Schutzbrief-Versicherung und die Rechtschutzversicherung speziell für den Straßenverkehr.
Neben den Versicherungsunternehmen kann man diese Versicherungen auch bei den großen Automobilclubs abschließen, die ihren Mitgliedern dafür Prämien zahlen. Das Versicherungsrecht im Bereich des Autos ist in der EU weitgehend vereinheitlicht, einzig in der Höhe der Höchstschadenssumme gibt es erhebliche Unterschiede, sie ist in den meisten Ländern niedriger als in Deutschland.
Schadenspflichtig ist im Allgemeinen der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Anders als beim allgemeinen Rechtsgrundsatz wird bei Autos aber auch der Halter belangt, selbst wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. (§7 des Straßenverkehrsgesetzes) Halter ist, wer in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief als dieser ausgewiesen ist.
Eine Autoversicherung ist also unerlässlich. Durch den Kontrahierungszwang besteht auch keine Schwierigkeit, eine Versicherung für seinen PKW zu bekommen. Dieser bewirkt, dass ein Versicherungsunternehmen grundsätzlich jeden Kfz-Versicherungswilligen aufnehmen muss. Nur unter bestimmten Bedingungen kann eine Vertragsannahme abgelehnt werden.
Ist eine Versicherung erst einmal abgeschlossen, kann sie jederzeit, z.B. bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder nach einem Schadensfall gekündigt werden. Auch die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag kündigen.
In den folgenden Texten können Sie sich zum Einen über die verschiedenen Versicherungsarten, zum Anderen über Details wie die Berechnung der Versicherungsprämie, Schadensfreiheitrabatte und Tipps für eine günstige Versicherung informieren.