Der Wechsel von einer Gesetzlichen Kasse ist grundsätzlich kein Problem, wird aber normalerweise erst nach 18 Monaten möglich. Ausnahmen gibt es nur, wenn die eigene Kasse die Beiträge erhöht, denn dann muss sie auch einen früheren Wechsel ermöglichen.
Wer wechseln möchte, muss sein Versicherungsverhältnis schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Dies macht man am besten per Einschreiben, damit im Zweifel das korrekte Datum nachgewiesen werden kann. Im Regelfall erhält man spätestens zwei Wochen danach eine Bestätigung der Kündigung.
Nun kann man einen Aufnahmeantrag in die neue Krankenkasse stellen und fügt die Bestätigung der alten Kasse bei. Erst wenn die Aufnahme in die neue Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse bestätigt wird, wird die Kündigung wirksam. Auf diese Weise bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem Wechsel ununterbrochen bestehen.