Die gesetzliche Krankenkasse

In Deutschland spielen gesetzliche Krankenkassen eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem und sorgen dafür, dass die Bevölkerung umfassend und solidarisch medizinisch versorgt wird. Sie sind Teil des Sozialversicherungssystems, das auf dem Solidaritätsprinzip basiert, bei dem alle Mitglieder nach ihren finanziellen Möglichkeiten Beiträge entrichten, um gemeinsam das Risiko von Krankheit und Pflegebedürftigkeit abzusichern. Im Laufe der Jahre haben sich die gesetzlichen Krankenkassen stetig weiterentwickelt, um den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.  

Die 5 wichtigsten Fakten, die man über die Gesetzliche Krankenversicherung wissen sollte:

  • Paritätische Finanzierung: Die GKV wird paritätisch finanziert, das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens jeweils zur Hälfte tragen. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird in der Regel vom Arbeitnehmer allein getragen, wobei Arbeitgeber einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag zahlen können.
  • Familienversicherung: Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der GKV mitversichert werden. Das bedeutet, dass sie ohne zusätzlichen Beitrag Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse haben.
  • Freiwillige Versicherung bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze: Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschreitet, können sich entscheiden, in der GKV freiwillig versichert zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2023 bei 64.350 Euro brutto im Jahr.
  • Leistungskatalog und Zusatzleistungen: Die GKV bietet einen umfassenden Leistungskatalog, der die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, medizinische Behandlungen, verschreibungspflichtige Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Präventionskurse und -maßnahmen abdeckt. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Wahltarife und Zusatzleistungen an, die über das gesetzliche Leistungsspektrum hinausgehen, wie zum Beispiel alternative Heilmethoden oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.
  • Wählbarkeit der Krankenkasse und Kassenwechsel: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen und können bei Unzufriedenheit oder aus anderen Gründen die Krankenkasse wechseln. Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 18 Monate, nach dieser Zeit kann ein Wechsel erfolgen. Der Wechsel kann durch die Suche nach einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag oder einem attraktiveren Leistungsspektrum motiviert sein. Wichtig ist, dass der Wechsel rechtzeitig und unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die in der Regel zwei Monate beträgt, erfolgt.

Inhaltsverzeichnis

Wie viel gesetzliche Krankenkassen gibt es in Deutschland?

Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat sich im Laufe der Jahre durch Fusionen und Umstrukturierungen verringert. Im März 2023 gab es 96 gesetzliche Krankenkassen. Da sich diese Zahl jedoch weiterhin verändern kann, empfehlen wir die aktuellsten Informationen direkt bei dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) zu downloaden. Der Link dazu:  https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf In der Aufstellung finden Sie auch den aktuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, in welchem Bundesland diese vertreten ist und einen Link zur Homepge.

Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein festgelegter Prozentsatz, der von den Mitgliedern der Krankenkasse auf Basis ihres Einkommens gezahlt wird. Er setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz wird gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Dieser Anteil wird paritätisch, also je zur Hälfte, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Neben dem allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag ist notwendig, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen und Leistungsausgaben der einzelnen Krankenkassen auszugleichen. Die Höhe des Zusatzbeitrags ist von Kasse zu Kasse verschieden und wird in der Regel jährlich angepasst. Krankenkassen legen den Zusatzbeitrag eigenständig fest, basierend auf ihrer finanziellen Situation und den zu erwartenden Ausgaben. In der Regel wird der Zusatzbeitrag ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen, wobei Arbeitgeber jedoch einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag zahlen können.

Mit der Kombination aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ergibt sich der Gesamtbeitragssatz, den die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten müssen. Dieser Gesamtbeitrag sichert die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung und ermöglicht es den Krankenkassen, ein breites Spektrum an Leistungen anzubieten.

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen unter anderem die Kostenübernahme für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, medizinische Behandlungen, verschreibungspflichtige Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Präventionskurse und -maßnahmen. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen zusätzliche Wahltarife und Zusatzleistungen an, die über das gesetzliche Leistungsspektrum hinausgehen.

Insgesamt tragen der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag dazu bei, das deutsche Gesundheitssystem auf einem hohen Qualitätsniveau zu halten und eine flächendeckende, solidarische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die kontinuierliche Anpassung der Beitragssätze ermöglicht es, auf Veränderungen in der demografischen Entwicklung, im Leistungskatalog oder bei den Kostenstrukturen der Krankenkassen zu reagieren und damit die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.

Die 10 wichtigsten Fragen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, das die medizinische Versorgung der Versicherten gewährleistet. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, Auszubildenden, Rentner, Arbeitslosen und deren Familienangehörigen, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die GKV bietet eine Vielzahl von Leistungen, darunter ärztliche Behandlung, zahnärztliche Versorgung, Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Rehabilitation, Mutterschafts- und Vorsorgeleistungen sowie Leistungen zur Prävention von Krankheiten.
Die GKV wird hauptsächlich durch Beiträge finanziert, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt werden. Die Beitragssätze werden als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet, wobei ein Höchstbetrag festgelegt ist. Zusätzlich können Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.
Ja, es besteht eine Versicherungspflicht in der GKV für alle Arbeitnehmer, Auszubildenden, Rentner und Arbeitslosen, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Selbstständige und Freiberufler können sich ebenfalls in der GKV versichern, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie können die Krankenkasse wechseln, indem Sie zunächst die Kündigungsfrist bei Ihrer aktuellen Krankenkasse beachten (in der Regel zwei Monate zum Monatsende). Nach der Kündigung haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich bei einer neuen Krankenkasse anzumelden.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Solidarsystem, in dem alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen oder Gesundheitszustand die gleichen Leistungen erhalten. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Versicherten. Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen ist ein Individualversicherungssystem, in dem die Beiträge und Leistungen auf den individuellen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand der Versicherten basieren.
Ja, Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Dazu zählen unter anderem ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze für den Ehepartner und das Kind muss jünger als 18 Jahre sein (bzw. 23 Jahre, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist oder 25 Jahre, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet).
Grundsätzlich bieten alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Leistungskatalog an, der durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt ist. Es gibt jedoch Unterschiede bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und Serviceangeboten, die von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können. Daher lohnt es sich, die Angebote der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen.
Um in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Arbeitnehmer ein bestimmtes Mindesteinkommen (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreiten, das regelmäßig angepasst wird. Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Außerdem müssen Antragsteller in der Regel einen Gesundheitscheck durchlaufen, der ihren Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen erfasst. Dies kann die Höhe der Beiträge und die Aufnahme in die PKV beeinflussen.
Wenn Sie Ihren Job verlieren und Arbeitslosengeld I beziehen, bleiben Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dann von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Sollten Sie hingegen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, werden die Beiträge vom Jobcenter oder der zuständigen Grundsicherungsstelle übernommen. In beiden Fällen ist es wichtig, sich umgehend bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu melden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Diese 10 Fragen und Antworten bieten einen grundlegenden Überblick über das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es gibt jedoch viele weitere Aspekte und Details, die je nach individueller Situation relevant sein können.

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