Zu jedem Semesteranfang stehen den Studeten erst einmal wieder organisatorische Arbeit bevor, denn sie müssen ihre Stundenpläne anhand der Vorlesungsverzeichnisse zusammenstellen, um nichts Wichtiges zu verpassen. Wer studiert, sollte aber nicht nur sein Studium richtig planen, sondern sich auch um umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Nicht alle Versicherungen sind jedoch für Studenten notwendig.
Auch Studenten sollten schon an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken, auch wenn sie noch lange nicht berufstätig sind. Warum? Schon seit 8 Jahren gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, die im Ernstfall einspringt. Was bleibt, ist eine geringe Erwerbsminderungsrente, die aber zum Leben kaum ausreicht. Und diese Rente wird auch nur dann gezahlt, wenn bereits Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sind, was bei nicht Berufstätigen in der Regel nicht der Fall ist. Wer dann schon vor Berufsbeginn arbeitsunfähig wird, geht leer aus. Deshalb ist es bereits für Studenten schon wichtig, entsprechend vorzusorgen. Gerade bei einem frühen Eintritt in die Versicherung sind die Beiträge denkbar gering. So können Studenten mit minimalem Aufwand für den Ernstfall vorsorgen.
Kosten für eine Krankenversicherung fallen erst einmal nicht an, sofern der Student das Alter von 25 Jahren noch nicht überschritten hat. Denn dann ist er automatisch ohne weitere Kosten bei den Eltern mitversichert. Wehr- oder Ersatzdienst werden zusätzlich berücksichtigt. Etwas anders sieht es aus, wenn der Student bisher über die Eltern privat versichert war. Bei Antritt des Studiums muss eine Entscheidung gefällt werden, ob es bei der privaten Krankenversicherung bleiben soll oder ob lieber in die gesetzliche Versicherung gewechselt werden soll. Eine Entscheidung für die private Krankenversicherung kann jedoch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Personen über 25 Jahren, die an einer staatlichen Hochschule oder an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren, müssen über die studentische Krankenversicherung für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Aufpassen muss man als Student, wenn das Studium durch Nebenjobs finanziert werden soll. Hier dürfen nämlich bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, da ansonsten die Familienversicherung nicht mehr greift. Die Einkommensgrenze beträgt monatlich 360 Euro, bei einem 400 Euro-Job sind es maximal 400 Euro, die monatlich verdient werden dürfen. Einzige Ausnahme: Der Student arbeitet nur in den Semesterferien oder maximal 2 Monate am Stück. Dann liegt kein regelmäßiges Einkommen vor, sodass hier der monatliche Verdienst auch über diesen Grenzen liegen darf. Bei einem dauerhaft höheren Einkommen muss der Student über den Arbeitgeber krankenversichert werden. Je nach Situation kann das eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung sein.
Ebenfalls sehr wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung, die für Personen- und/oder Sachschäden aufkommt. Die Schadenssummen liegen nicht selten in sechsstelliger Höhe. Für Studenten besteht in der Regel noch ein Versicherungsschutz über die elterliche Haftpflichtversicherung. Diese Mitversicherung endet mit einer vorher festgelegten Altersgrenze, die normalerweise 25 Jahre beträgt oder aber nach Beendigung der ersten beruflichen Ausbildung. Dann ist eine eigene Versicherung notwendig, bei der die Mindest-Versicherungssumme zwischen 3 und 5 Millionen Euro liegen sollte.