Elterngeld
Was sollten Sie über Elterngeld wissen sollten:
Das Elterngeld ist eine fundamentale Unterstützung für Familien in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanzielle Sicherheit gewährt. Ab 2024 unterliegen die Regelungen zum Elterngeld neuen Einkommensgrenzen, die die Anspruchsberechtigung modifizieren, um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine breitere Gerechtigkeit zu schaffen. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze für gemeinsam Elterngeldberechtigte von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro reduziert, mit einer weiteren Absenkung auf 175.000 Euro ab dem 1. April 2025. Für Alleinerziehende gilt eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro ab dem 1. April 2024.
Das Elterngeld besteht aus dem Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus, die alle kombinierbar sind, um den Eltern Flexibilität in der Gestaltung der Betreuungszeit zu bieten. Während das Basiselterngeld traditionell 14 Monate ab der Geburt des Kindes zur Verfügung steht, fördert das ElterngeldPlus eine verlängerte Bezugsdauer bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit. Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten, mit bis zu vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Diese Regelungen tragen wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Änderungen betreffen auch den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld, der nun auf maximal einen Monat beschränkt ist, mit Ausnahmen beim ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlings- und Frühgeburten. Diese Neuregelungen sollen zu einer gerechteren Verteilung des Elterngeldes beitragen und die Familienpolitik in Deutschland weiter stärken.
Für die Beantragung des Elterngeldes sind die Steueridentifikationsnummern des Kindes und des antragstellenden Elternteils notwendig. Die Antragstellung erfolgt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wobei digitale Angebote wie der Elterngeldrechner und ElterngeldDigital den Prozess vereinfachen.
Mit der Einführung neuer Einkommensgrenzen und der Anpassung der Regelungen für den Bezug setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für eine familienfreundliche Politik, die den Bedürfnissen moderner Familienstrukturen entspricht und Eltern in ihrer Erziehungszeit unterstützt.