Die Bürgergeld
Das Bürgergeld, das am 1. Januar 2023 als Nachfolger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) in Deutschland eingeführt wurde, stellt eine signifikante Sozialreform dar. Es zielt darauf ab, Unterstützungsleistungen für bedürftige Bürger zugänglicher, effizienter und individuell zugeschnitten zu gestalten. Durch die Reform sollen Menschen in der Grundsicherung besser für den Arbeitsmarkt qualifiziert und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Mit einer stärkeren Berücksichtigung der Inflation bei der Berechnung der Regelbedarfe und der Einführung neuer Freibeträge wurde das System an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen angepasst.
Eine der Kernneuerungen des Bürgergeldes ist die Einführung einer Karenzzeit im ersten Bezugsjahr, in der die tatsächlichen Wohnkosten vollständig übernommen werden, um den Leistungsempfängern einen fokussierten Start in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Zudem wurden die Vermögensfreibeträge erhöht, was den Leistungsempfängern ermöglicht, ein größeres persönliches Sicherheitsnetz zu bewahren. Diese und weitere Anpassungen sollen den Übergang in eine eigenständige Lebensführung unterstützen und die Teilhabe am Arbeitsmarkt fördern.
Das sollten Sie über das Bürgergeld wissen!
- Einführung und Zweck: Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 in Deutschland eingeführt und ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II. Es zielt darauf ab, eine bürgernahe, unbürokratische und zielgerichtete soziale Unterstützung zu bieten, um bedürftige Menschen besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und in dauerhafte Beschäftigung zu vermitteln.
- Regelbedarfserhöhung: Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der monatliche Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene auf 563 Euro, was einen Anstieg von 61 Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Anpassung berücksichtigt die aktuelle Inflationsrate und soll die Kaufkraft der Leistungsempfänger stärken.
- Karenzzeit und Vermögensfreibeträge: Im ersten Bezugsjahr des Bürgergelds, der sogenannten Karenzzeit, werden die tatsächlichen Wohn- und angemessenen Heizkosten vollständig übernommen. Zudem dürfen Leistungsempfänger ein höheres Vermögen behalten, mit Freibeträgen von 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
- Erhöhte Einkommensfreibeträge: Das Bürgergeld sieht erhöhte Freibeträge für Einkommen vor, insbesondere für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro. Die Freibeträge wurden auf 30 Prozent angehoben, um Anreize für die Aufnahme von Arbeit zu schaffen und den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Neuerungen im Förderungs- und Sanktionssystem: Die Eingliederungsvereinbarung wird durch einen individuell erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt, und Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden nach einem dreistufigen System verhängt. Dies soll eine personalisierte Unterstützung und eine fairere Behandlung von Leistungsempfängern gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
Einführung des Bürgergeldes: Eine umfassende Reform
Das Bürgergeld ersetzt ab 2023 das bekannte Arbeitslosengeld II und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die auf eine verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt und eine stärkere soziale Absicherung abzielen. Die Reform umfasst eine Anhebung der Regelbedarfe und eine Flexibilisierung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Regelbedarfe und Erhöhungen
Zum 1. Januar 2024 erhöht sich das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene auf 563 Euro monatlich, was einen Anstieg um 61 Euro gegenüber dem Vorjahr darstellt. Diese Anpassung reflektiert die Berücksichtigung der aktuellen Inflationsraten und soll die Kaufkraft der Leistungsempfänger stärken.
Karenzzeit und Vermögensanrechnung
In der Karenzzeit des ersten Bezugsjahres werden Wohn- und Heizkosten in tatsächlicher bzw. angemessener Höhe übernommen. Vermögen wird in dieser Zeit nur berücksichtigt, wenn es die Freibeträge von 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt.
Freibeträge für Einkommen
Das Bürgergeld sieht erhöhte Freibeträge für Einkommen vor. So bleibt mehr vom eigenen Verdienst behalten, insbesondere für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro, für das die Freibeträge auf 30 Prozent angehoben wurden. Auch für Schüler, Studierende und Auszubildende gelten nun höhere Freibeträge.
Neuerungen im Förderungs- und Sanktionssystem
Mit der Reform wird die Eingliederungsvereinbarung durch einen individuell erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Das Ziel ist eine personalisierte Unterstützung bei der Arbeitsintegration. Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden nun nach einem dreistufigen System verhängt, um individuelle Umstände besser berücksichtigen zu können.
Voraussetzungen für den Bezug
Bürgergeldberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig sind, in Deutschland leben und deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Der Antrag auf Bürgergeld erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
FAQ zur privaten Krankenversicherung:
Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 haben Personen Anspruch darauf, die entweder keine Arbeit haben oder deren Einkommen nicht ausreicht. Auch Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht arbeiten können, sind unter bestimmten Umständen anspruchsberechtigt, insbesondere wenn sie mit einer erwerbsfähigen Person in einem Haushalt leben.
Ab 2023 beträgt der Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro. Für volljährige Partner liegt der Betrag bei 506 Euro, und für Kinder und Jugendliche sind die Beträge altersabhängig gestaffelt.
Ja, wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnkosten zu decken, können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen.
Ja, Ihr zusätzliches Einkommen wird berücksichtigt, aber es gibt Freibeträge. Zum Beispiel bleiben die ersten 100 Euro Ihres Erwerbseinkommens unberücksichtigt. Höhere Einkommen führen zu höheren Freibeträgen, sodass Sie unter dem Strich mehr zur Verfügung haben.
Ja, wenn Sie mit anderen in einer Wohngemeinschaft leben, kann dies als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden, was wiederum Ihre Bürgergeldansprüche beeinflusst.
Ja, Lebensversicherungen gelten grundsätzlich als Vermögen. Ist sie jedoch speziell für die Altersvorsorge bestimmt, wird sie nicht als Vermögen angerechnet.
In der ersten Phase des Bürgergeldbezugs bleibt selbst genutztes Wohneigentum unberücksichtigt. Nach dieser Zeit wird es nicht als Vermögen gewertet, solange die Wohnfläche bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Ab Juli 2023 gibt es erweiterte Unterstützungsmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung, darunter das Weiterbildungsgeld und den Bürgergeld-Bonus. Zudem unterstützt ein persönliches Coaching die Integration in den Arbeitsmarkt.
Der Kooperationsplan, der ab Juli 2023 die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, legt die gemeinsam vereinbarten Schritte zur Arbeitsintegration fest. Er dient als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Bürgergeld-Berechtigten und dem Jobcenter.