Im Frühjahr 2010 kündigte Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg eine Reform des Wehr- und Zivildienstes an. Am 05.08.2010 erschien das neue Gesetz bereits im Bundesgesetzblatt. Nicht nur die Dauer des Zivildienstes, sondern auch das Gehalt wird dadurch verändert.
Vor dem 05.08.2010 betrug die Dienstzeit eines Zivildienstleistenden neun Monate, jetzt sind es nur noch sechs. Wer seinen Einberufungsvorschlag zum Zivildienst nach der Gesetzesänderung eingereicht hat, wird von dieser Neuregelung direkt betroffen. Dies sind im Großteil die Zivildienstleistenden des Jahres 2011. Durch die verkürzte Dienstdauer wird die dritte Soldstufe des Zivildienst Gehalts nicht erreicht. Zivildienstleistende erhalten somit in den ersten drei Monaten einen Sold von 9,41€ / Tag, in den letzten drei Monaten 10,18€ / Tag.
Nach wie vor gehört zum Gehalt im Zivildienst das Verpflegungs- und Kleidergeld. Dieses wird mit 7,20€ und 1,18€ jeweils pro Tag berechnet. Nach wie vor bleiben auch die Erstattungen von Fahrtkosten Teil des Zivildienst Gehalts. Ab einer Entfernung von 2km zwischen Wohnort und Dienststelle wird eine Fahrkarte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vergütet. Auch die Erstattung von Familienheimfahrten und ein Mobilitätszuschlag ab einer Entfernung von 30km zum bisherigen Wohnort finden sich auf dem Gehaltsbescheid.
Eine Veränderung findet dagegen im Bereich des Urlaubs statt. Gab es bei neun Monaten Dienstzeit noch 20 Tage Urlaub, so gibt es für Zivildienstleistende in 2011, die nur sechs Monate Dienst leisten, nur noch sechs Tage. Eine weitere Verkürzung findet im Bereich der besonderen Zuwendung statt. Diese auch als Weihnachtsgeld bekannte Sonderzahlung wird von 176,56€ auf 115,20€ reduziert und schmälert das Zivildienst Gehalt ab 2011. Auch das Entlassungsgeld, welches einen reibungslosen Übergang eines Zivildienstleistenden in Beruf oder Ausbildung ermöglichen soll wird gekürzt; früher 690,24€, ab 2011 460,80€. Neben diesen direkten Veränderungen ist allerdings auch eine Möglichkeit zur Verlängerung des Zivildienstes vorgesehen.
Keine Wehrpflicht – der Weg zum freiwilligen Zivildienst
Demnach soll es jedem Zivildienstleistenden möglich sein, seinen Dienst freiwillig um drei bis sechs Monate zu verlängern. Diese Regelung tritt für 2011 in Kraft, ihre Konsequenzen in Bezug auf Geld- und Sachbezüge sind jedoch noch nicht umfassend geklärt. So wird im betreffenden Paragraphen (siehe §41a ZDG) nur auf das Wehrdienstgesetz verwiesen, in dem eine höhere Vergütung von Soldaten in zusätzlichem freiwilligen Wehrdienst geregelt ist. Die Höhe des Erlassungsgeldes wird jedoch in jedem Fall nicht verändert. Zusätzlich erschweren Übergangsregelungen für Zivildienstleistende, die Einberufungsbescheide von neun Monaten unterzeichnet haben, gesetzlich jedoch nur zu sechs Monaten verpflichtet sind, die Übersichtlichkeit. Das Zivildienst Gehalt sollte daher jeder Zivildienstleistende für sich individuell nachrechnen.