Alle Jahre wieder kommt das Thema Schulgeld auf: Wer hat Anspruch auf Unterstützung? Soll grundsätzlich jeder Schulgeld zahlen?
In Deutschland hat es bereits einmal ein Schulgeld gegeben, das aber 1933 für die Volksschulen abgeschafft wurde. Zuvor war es im 19. Jahrhundert Usus, dass die Schüler Naturalien wie Kartoffeln oder Eier an der Schule abgaben oder finanzielle und andere Zuwendungen an den Lehrer machten. Die Abschaffung des Schulgeldes für die Gymnasien folgte in den Jahren 1958 und 1959. Seit dieser Zeit musste man in Deutschland beim Besuch einer öffentlichen Schule kein Schulgeld mehr entrichten. Eine Ausnahme bildeten die Schulen im europäischen Ausland und die Privatschulen.
Bei den beiden zuletzt genannten Schularten konnten die Eltern der Schüler bislang davon profitieren, dass man das Schulgeld für die privaten und kirchlichen Schul-Einrichtungen nach Abzug von Unterbringungs-, Betreuungs- oder Verpflegungskosten als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzen konnte. Der Steuervorteil für die Eltern von Kindern, die an Privatschulen oder kirchlichen Bildungseinrichtungen unterrichtet werden, wurde mittlerweile eingeschränkt. Damit kann auch das Schulgeld 2011 nicht mehr unbegrenzt steuerlich abgesetzt werden. Das Schulgeld an Privatschulen kann zwar durchaus weiterhin abgesetzt werden – aber nur noch bis zu einer jährlichen Grenze von maximal 3000 Euro. Die künftig begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit gilt auch für die Privatschulen im europäischen Ausland. Diese wurden per Gerichtsbeschluss den inländischen Schulen rechtlich gleichgestellt.
Viele kirchliche und private Schulen rechtfertigen das Schulgeld 2011 mit einer Reihe von Gründen, die in zahlreichen Veranstaltungen zum Thema diskutiert wurden. Die Kirchen reklamieren beispielsweise sinkende Kirchensteuereinnahmen sowie teilweise erhöhten Sanierungs- oder Erweiterungsbedarf an ihren Schulen. Jede Schule hat sich vor der Entscheidung, 2011 ein Schulgeld zu erheben, umfangreichen Überlegungsprozessen gestellt. Klar ist, dass nicht Schüler jeder ein Schulgeld zahlen kann. In diesem Fall bemüht man sich seit jeher, per Stipendiumsvergabe Ausgleich zu schaffen. Dies betrifft vor allem entsprechend begabte Schüler. In diesem Zusammenhang musste auch die Frage nach den Notwendigkeiten und möglicherweise zu erweiternden Aufgabenstellungen der bestehenden Schulvereinen gestellt werden. Zu deren traditionellen Aufgabenfeldern gehören beispielsweise die Anschaffung und Ergänzung von Lehr- und Lernmitteln, die den Schuletat oft übersteigen. Der Schulverein leistet auch finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten oder Exkursionen, er fördert die wichtige Eltern- und Bildungsarbeit ebenso wie die notwendige Lehrerfortbildung. Das Schulgeld 2011 deckt alle weiteren Kosten, die die Schulen nicht aus eigenen Mitteln decken konnten.
Das Thema Schulgeld 2011 wird ebenso wie die Studiengebühren die schwelende Bildungsdebatte weiter anheizen. Überall da, wo Schulgeld erhoben wird werden wahrscheinlich bestimmte Kinder oder Eltern benachteiligt – beispielsweise, wenn es sich um Hartz IV Empfänger oder Menschen handelt, die Sozialhilfe beziehen.