Die betriebliche Altersvorsorge bleibt im Vergleich zu privaten Altersvorsorgen oft ungenutzt. Dabei schafft sie Arbeitnehmern eine solide Absicherung für das Alter. Was sich dahinter verbirgt.
Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge geht eine Möglichkeit, sich eine finanzielle Absicherung für das Alter zu schaffen, in vielen Betrieben gänzlich unter: die betriebliche Altersvorsorge. Kaum einer weiß, was sich dahinter verbirgt, geschweige denn, ob er Anspruch auf diese Form der Rente hat, die in § 1 des so genannten Betriebsrentengesetzes niedergeschrieben ist.
Mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge sichert ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer überwiegend monetäre Versorgungsleistungen bei insbesondere Invalidität und Alter, aber auch bei Tod zu. Die betriebliche Altersvorsorge kann ergänzend zu der staatlichen Vorsorge in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, seinen Teil zu der betrieblichen Altersvorsorge beizutragen, er ist jedoch dazu verpflichtet, seinen Angestellten grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, einen selbst festgelegten Betrag ihres Lohnes in diese betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Geht ein Arbeitnehmer in Pension, wird ihm eine Kapitalleistung oder eine entsprechende monatliche Rente ausbezahlt. Einem Arbeitgeber entstehen so gut wie keine Unkosten, wenn sich dieser dazu entschließt, sich an den Vorsorgebeiträgen der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers lässt sich unter den Betriebskosten verbuchen; die vom Arbeitgeber getragenen Vorsorgebeiträge werden somit aus dem unversteuerten Einkommen bezahlt. Abhängig vom jeweiligen Vorsorgevertrag bezuschusst der Staat Unternehmen, die für einen Teil der Vorsorgebeträge ihrer Mitarbeiter aufkommen. Auch in der Verwaltung muss ein Arbeitgeber keinen Mehraufwand aufgrund der betrieblichen Altersvorsorge betreiben: Die Beantragung sowie den Vertragsabschluss übernimmt der Arbeitnehmer.
Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich in fünf unterschiedliche Möglichkeiten beziehungsweise Durchführungswege unterteilen: die Direktversicherung, der Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Die Direktversicherung ist der Weg, der den Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinem Mitarbeiter in entsprechendem Alter eine Rente auszuzahlen. Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge geltend gemacht werden kann, steht in Abhängigkeit zu Faktoren wie dem Unternehmen an sich, der sozialen Verantwortung des Arbeitnehmers oder steuerlichen und handelsrechtlichen Gegebenheiten. Ein entsprechendes Beratungsgespräch gibt Auskunft über individuelle Möglichkeiten.