Für Riester-Sparer ist eine vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung günstiger als eine Kündigung des Vertrages.
Die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften rät Riester-Sparern, die einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, von der Kündigung ihres Vertrages ab. Sie empfielt bei vorübergehenden Engpässen, den Vertrag ruhen zu lassen, da dies für den Sparer wesentlich günstiger sei als eine Kündigung mit späterem Neuabschluss. Eine Information an den Anbieter (Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft) reicht aus, dann entfällt die Beitragszahlung ab diesem Zeitpunkt.
Keine Förderung bei Zahlungssaussetzung über ein komplettes Beitragsjahr
Allerdings sollte sich der Riester-Sparer darüber bewusst sein, dass bei einer Aussetzung der Beitragszahlung über ein komplettes Jahr keine Förderung und kein Steuervorteil vom Staat gewährt werden, man sollte diese Möglichkeit also wirklich nur bei dauerhaften finanziellen Engpässen nutzen. In der Regel muss der Vertrag während der Elternzeit nicht ruhend gestellt werden, da während dieses Zeitraums der Mindesteigenbeitrag von fünf Euro im Monat (60 Euro jährlich) ausreicht, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Bei der Bemessung des selbst zu leistenden Sparanteils wird das Elterngeld nicht eingerechnet.