Tchibo darf keine Versicherungen mehr anbieten

Das OLG Hamburg hat in der Berufung das Urteil der LG Hamburg bestätigt: Damit ist für Tchibo die Vermittlung von Versicherungen untersagt.

Die Vermittlung von Versicherungen ist für Tchibo künftig untersagt, dies bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg in der Berufungsverhandlung.

Wie das Oberlandesgericht Hamburg in der Berufungsverhandlung bestätigt, darf Tchibo künftig keine Versicherungen mehr vermitteln. Im Angebot der Handelskette dürften damit in Zukunft nur noch Kaffee, Haushaltsgegenstände und ähnliche Produkte zu finden sein. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Klage des Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V.:
Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb WiW wurde vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und vom Brancheninformationsdienst “Versicherungstip” des Markt-intern-Verlags eingeschaltet, da diese das Angebot von klassischen Versicherungsprodukten und Finanzprodukten auf der Webseite von Tchibo als nicht angebracht erachteten. Immerhin wurden den Kunden auf der Tchibo-Internetpräsenz einfach per Klick Finanz- und Versicherungsprodukte angeboten. Entscheidend im Rechtsstreit war die Frage, ober Tchibo in diesem Fall nur als Tippgeber anzusehen ist und damit nicht der Genehmigungspflicht unterliegt oder ob es sich bei dem Angebot auf der Webseite um die Vermittlung von Versicherungen handelt.
Das Landgericht hatte bereits entschieden, dass es Tchibo untersagt wird, über die Internetseite Finanzdienstleistungen anzubieten und Versicherungen zu vermitteln. Die erste Instanz vertrat die Ansicht, dass die Aktivitäten des Kaffeerösters über die Funktion als reiner Tippgeber hinaus reichen, da es sich nicht nur um die Weitergabe von Kontaktdaten handelte, sondern die Kunden sogar konkrete Produkte einfach online abschließen konnten. Diese Entscheidung wurde in der Berufung vom Oberlandesgericht Hamburg bestätigt, Az.: 408 O 95/09.

Online-Versicherungsvermittlung bereits 2010 beendet:
Bereits Ende 2010 stellte Tchibo die Vermittlung von Versicherungen über die Internetseite ein und konzentriert die Geschäftstätigkeiten seither auf den Verkauf von Gebrauchs- und Konsumgütern und Ökostrom.

Die Richter am OLG Hamburg ließen die Revision zu. Daher kann das Urteil gegen Tchibo als Vermittler von Versicherungen zur Überprüfung beim Bundesgerichtshof vorgelegt werden.