Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) macht ehemalige Arbeitnehmer der Branche und deren Hinterbliebene auf ihre etwaigen Ansprüche auf Zulage zur gesetzlichen Rente aufmerksam.
ZVALG empfiehlt Antrag auf finanzielle Unterstützung. Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) rät ehemaligen Arbeitnehmern aus Land- und Forstwirtschaft, sowie deren Witwen, Witwer und Vollwaisen, bis zum 30. September 2011 einen Antrag auf Gewährung einer Ausgleichsleistung zu stellen.
Ausgleichsleistungen für langjährig Versicherte. Arbeitnehmer, die im Rahmen einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können diese Beihilfe zur Rente beantragen. Sie sollten in den letzten 25 Jahren vor Rentenbeginn für mindestens 15 Jahre entsprechend angestellt gewesen sein und müssen am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Zulagen von bis zu 80 € pro Monat möglich. Die maximale Zulage zur gesetzlichen Rente liegt aktuell bei 80,00 € pro Monat für Verheiratete, Ledige können bis zu 48,00 € erhalten. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen ehemalige Arbeitnehmer außerdem einer in der Land- und Forstwirtschaft nachgegangen sein.