Immer mehr Bürger schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, da es in Deutschland immer häufiger zu Rechtsstreiten kommt.
Die Rechtsstreite in Deutschland nehmen immer mehr zu, dies bedeutet für die Rechtsschutzversicherung immer mehr neue Kunden. Häufig entstehen Rechtsstreitigkeiten um das eigene Grundstück oder die Wohnung. Dabei müssen sich nicht nur Immobilienbesitzer immer häufiger an die Gerichte wenden, vielmehr sind auch Mieter häufig von Rechtsstreiten im Hinblick auf das Mietrecht betroffen.
Häufig führen Eintragungen im Grundbuch zu Rechtsstreiten. Dies kann beispielsweise ein im Grundbuch festgelegtes Wegerecht für den Nachbarn sein. Um für das eigene Recht zu sorgen und dieses durchsetzen zu können, ist ein Rechtsschutz für den Bereich Grundstück und Wohnung wichtig.
Immer häufiger werden Rechtsanwälte mit der Regulierung von Rechtsstreiten in Bezug auf Mietverträge beauftragt. Sobald eine Wohnung gemietet wird, folgt der Abschluss eines Mietvertrags mit dem Vermieter, woraus immer öfter Streitigkeiten entstehen – häufige Gründe stellen Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Kündigungen dar. Hier kann der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz eine hohe Priorität einnehmen. Besteht ein entsprechender Versicherungsvertrag, kann der Mieter die für den Rechtsanwalt anfallenden Kosten bei der Rechtsschutzversicherung zur Erstattung einreichen.
Bei eventuellen Beschädigung der eigenen Immobilie kommt ebenfalls die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung zum Tragen. Prallt beispielsweise ein Kraftfahrzeug auf das Haus und verursacht einen Schaden, tritt diese Rechtsschutzversicherung ein, um das Recht durchzusetzen. Über eine normale Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung sind keine Schadensfälle in Zusammenhang mit Häusern und Immobilien abgedeckt.
Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bestehen jedoch einige Ausschlüsse. Da hier vermehrt Rechtsstreitigkeiten auftreten, würden ohne Ausschlüsse die Beiträge extrem ansteigen. Die einzelnen Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung für Wohnung und Grundstück im Einzelnen:
Streitigkeiten um Bergbauschäden an Gebäuden und Grundstücken
Veräußerung und Erwerb von Baugrundstücken
Planung und Errichtung von Immobilien und Gebäudeteilen
Streitfälle im Hinblick auf genehmigungspflichtige Veränderungen in baulicher Hinsicht
Streitigkeiten um die Finanzierung der Immobilie oder des Grundstücks.