Erwachsene können sich das Geld sparen: Versicherung zahlt keine Zahnspangen – Für Kinder eine sinnvolle Versicherung
Die Zeitschrift Finanztest kommt in ihrer Januar-Ausgabe zu dem Ergebnis, dass eine private Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen nur dann sinnvoll ist, wenn sie für Kinder abgeschlossen wird. Finanztest hat Zahnzusatzversicherungen aller auf dem Markt tätigen privaten Krankenversicherungen untersucht.
Auch wenn es rein theoretisch machbar ist, auch im Erwachsenenalter eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, so wird es schwierig werden, Leistungen hieraus zu erhalten. Kieferkorrekturen aus ästhetischen Gründen sind nicht medizinisch notwendig und werden daher nicht übernommen. Selbst wenn jemand eine medizinisch behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung hat, ist diese vom Versicherungsschutz ausgenommen, da sie bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag. Das Geld kann man sich also sparen.
Nicht viel anders sieht es bei Kindern und Jugendlichen aus, es sei denn, Eltern schließen eine solche Zusatzversicherung bereits ab, wenn ihr Kind noch im Kindergarten ist. In diesem Alter sind normalerweise noch keine Probleme feststellbar und der Versicherungsschutz wird nicht beeinträchtigt. Wenn es dann in späteren Jahren eine kieferorthopädische Behandlung braucht, übernehmen private Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Behandlung und auch nur dann, wenn die Fehlstellung der Zähne einen gewissen Schweregrad überschreitet. Kieferorthopädische Behandlungen können 4.000 Euro und mehr kosten.
Sind Kinder bei Vertragsabschluss fünf Jahre alt, kosten die Tarife 4 bis 13 Euro monatlich. Der Leistungsumfang der Zusatzversicherung ist aber wichtiger als der monatliche Beitrag und dem sollte ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Finanztest rät: Schließen Sie einen Vertrag ab, der möglichst viel für reine Privatbehandlungen zahlt, aber auch einen Teil der möglichen Zusatzkosten bei einer Kassenbehandlung deckt. Hohe Leistungen bietet z.B. der Tarif flexiZEBasis+ZB der CSS.
In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de können Sie den kompletten Test nachlesen und erhalten viele wertvolle Tipps und weiterführende Infos.