Rentenversicherungsbeiträge werden angepasst,vkeine Renten Nachteile – Zusatzbeiträge übernimmt Arbeitgeber – Kaum Auswirkungen auf Versicherungsschutz
Viele Unternehmen nutzen das Instrument der Kurzarbeit, um gute und qualifizierte Mitarbeiter auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten halten zu können und so eine konjunkturbedingte Entlassung zu umgehen. Für die betroffenen Mitarbeiter ändert sich bei Kurzarbeit hinsichtlich ihres Rentenversicherungsschutzes nichts, dieser bleibt in vollem Umfang erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erklärt: Rentenversicherungsbeiträge werden während der Phasen der Kurzarbeit auf Basis des tatsächlich erzielten Entgelts weiter gezahlt. Wie gewohnt teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge hälftig. Um Nachteilen für den Beschäftigten auf Grund der geringeren Vergütung vorzubeugen, wird zusätzlich ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Zur Ermittlung wird der Unterschied zwischen Kurzarbeiterlohn und dem ursprünglichen Gehalt errechnet. 80% davon gelten als Arbeitslohn, für den zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 100% durch den Arbeitgeber eingezahlt werden. Fazit: Kurzarbeit hat kaum Auswirkungen auf den Rentenversicherungsschutz.