Kindergeld und Kinderzuschlag 2025: Mehr Unterstützung für Familien

Berlin, März 2025. Mit dem Inkrafttreten des Steuerfortentwicklungsgesetzes zu Jahresbeginn erhalten Familien in Deutschland mehr finanzielle Unterstützung. Das Kindergeld wurde erhöht, der Kinderzuschlag angepasst. Auch steuerliche Entlastungen für Eltern wurden umgesetzt. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und wie Familien davon profitieren können.

Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Kind

Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Eltern pro Kind ein monatliches Kindergeld von 255 Euro. Die Erhöhung um fünf Euro im Vergleich zum Vorjahr wurde im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen. Anspruchsberechtigt sind weiterhin Eltern, Pflege- und Adoptiveltern sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Großeltern, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland sowie unbeschränkte Steuerpflicht. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. In Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst verlängert sich der Anspruch bis maximal zum 25. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung gibt es unter bestimmten Bedingungen keine Altersgrenze.

Detaillierte Informationen zur Anspruchsberechtigung finden sich unter:
www.tarife-verzeichnis.de/steuer/kindergeld/anspruch-auf-kindergeld.html

Auszahlung bleibt gestaffelt nach Endziffer

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt weiterhin nicht an einem einheitlichen Termin, sondern gestaffelt nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Eltern mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung in der Regel zu Monatsbeginn, Familien mit der Endziffer 9 häufig erst gegen Monatsende.

Eine Übersicht der genauen Auszahlungstermine für das laufende Jahr bietet die aktualisierte Tabelle unter:
www.tarife-verzeichnis.de/steuer/kindergeld/kindergeld-auszahlungstermine.html

Kinderzuschlag erhöht: Bis zu 297 Euro monatlich zusätzlich

Für Familien mit geringem Einkommen wurde der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2025 auf bis zu 297 Euro pro Monat und Kind angehoben. Die Leistung richtet sich an Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht für den gesamten Familienbedarf.

Anspruchsberechtigt sind Elternpaare mit einem Bruttoeinkommen ab 900 Euro, Alleinerziehende ab 600 Euro monatlich. Bürgergeldempfänger sind vom Bezug ausgeschlossen. Der Zuschlag kann mit Kindergeld, Wohngeld und Bildungs- und Teilhabeleistungen kombiniert werden.

Weitere Informationen zur Berechnung und Beantragung bietet die Seite der Bundesagentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag

 

Steuerliche Entlastung für Eltern

Neben der Erhöhung des Kindergeldes enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz weitere Verbesserungen für Familien. Der Kinderfreibetrag wurde um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag stieg ebenfalls auf 12.096 Euro. Für Geringverdiener wurde der Kindersofortzuschlag um fünf Euro auf nunmehr 25 Euro pro Kind erhöht.

Laut Berechnungen sinkt damit die monatliche Steuerlast eines Singles mit 4.000 Euro Bruttoeinkommen um rund neun Euro. Gleichzeitig steigen jedoch die Sozialabgaben, insbesondere durch höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Kindergeldantrag online möglich

Der Antrag auf Kindergeld kann seit einiger Zeit auch vollständig digital gestellt werden. Über das Elternportal der Bundesagentur für Arbeit lässt sich der Antrag online ausfüllen und mit Hilfe der Bund-ID oder dem Elster-Zertifikat digital einreichen.

Alternativ kann der Antrag auch weiterhin in Papierform gestellt werden. Benötigt werden unter anderem die Steueridentifikationsnummern des Kindes und des Antragstellers sowie Nachweise über Ausbildungs- oder Studienverhältnisse bei Kindern über 18 Jahren.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es unter:
www.tarife-verzeichnis.de/steuer/kindergeld/kindergeldantrag-kindergeld-beantragen.html