Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ab Mai 2024 steigen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland.
- Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 15,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro.
- Eine weitere Erhöhung folgt am 1. Juli 2025.
- Die Mindestlohnsteigerungen gelten bundesweit und sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt.
- Zusätzlich verbessert sich der Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege.
Geplante Erhöhungen im Detail
Ab dem 1. Mai 2024 werden die Mindestlöhne in der Altenpflege deutlich angehoben, was eine direkte Verbesserung der finanziellen Konditionen für über 1,3 Millionen Pflegekräfte in Deutschland darstellt. Dies spiegelt das kontinuierliche Bestreben wider, die Attraktivität und Fairness in diesem essenziellen Berufsfeld zu steigern.
Die Anpassungen der Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gegliedert und gelten bundesweit. Hier ein Überblick über die geplanten Erhöhungen:
- Pflegehilfskräfte:
- Ab 01.02.2024: 14,15 Euro pro Stunde
- Ab 01.05.2024: 15,50 Euro pro Stunde
- Ab 01.07.2025: 16,10 Euro pro Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung):
- Ab 01.02.2024: 15,25 Euro pro Stunde
- Ab 01.05.2024: 16,50 Euro pro Stunde
- Ab 01.07.2025: 17,35 Euro pro Stunde
- Pflegefachkräfte:
- Ab 01.02.2024: 18,25 Euro pro Stunde
- Ab 01.05.2024: 19,50 Euro pro Stunde
- Ab 01.07.2025: 20,50 Euro pro Stunde
Zusätzliche Verbesserungen im Urlaubsanspruch Neben der Lohnerhöhung erweitert die neue Regelung auch den Urlaubsanspruch für Altenpflegekräfte, was einen weiteren Anreiz für die Berufsausübung schafft. Ab 2024 haben Mitarbeiter in der Altenpflege Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr, über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus.
Diese systematischen Erhöhungen und Verbesserungen sind ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern und die Branche für qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver zu machen.