Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Informationen und Argumente zur Rente mit 67 bekannt.
Informationen und Argumente
1. Die Rente mit 67 – die richtige Reaktion auf die demografische Entwicklung
Auf das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Beitragszahlern wirken sich die anhaltend geringen Geburtenzahlen und die im Gegenzug steigende Lebenserwartung negativ aus. Durch die Anhebung des Renteneintrittalters wird diesem Negativverhältnis entgegengewirkt und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt.
2. Die Rente mit 67 – für die Generationengerechtigkeit ein wichtiger Beitrag
Durch die Rente mit 67 wird verhindert, dass die jüngeren Menschen von heute in ihrer späteren Erwerbstätigkeit mit höheren Rentenbeiträgen für die heutigen Arbeitnehmer, die dann ihren Rentenanspruch erreicht haben, belastet werden. Die Belastungen durch den demografischen Wandel werden mit der Anhebung des Renteneintrittalters auf alle Generationen gerecht verteilt.
3. Die Rente mit 67 – die gesetzliche Rentenversicherung wird dadurch gestärkt
Im Hinblick auf neue ökonomische, gesellschaftliche und demografische Entwicklungen muss eine Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Um für die gesetzliche Rentenversicherung eine Festigung für die Zukunft zu erreichen, stellt die Anhebung der Altersgrenzen einen wesentlichen Beitrag dar.
4. Die Rente mit 67 – ein Entgegenwirken zum Mangel an Fachkräften
Ab ca. 2015 bis 2020 wird durch den Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter ein spürbarer Mangel am Arbeitsmarkt im Hinblick auf Fachkräfte existieren. Diesem drohenden Mangel an Fachkräften soll mit der Anhebung der Altersgrenze entgegengewirkt werden.
Daten und Fakten zur Rente mit 67
Die wichtigste Säule in der Alterssicherung in Deutschland
In ihrer heutigen Ausprägung ging die gesetzliche Rentenversicherung anno 1889 aus dem Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervor, das unter Reichskanzler Otto von Bismarck verabschiedet wurde. Die Leistungen haben sich dabei in der über 110-jährigen Geschichte von einem reinen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf entwickelt. Heute trägt die gesetzliche Rentenversicherung zum Einkommen im Alter einen maßgeblichen Bestandteil bei und gilt als die wichtigste Säule für die Alterssicherung in Deutschland.
Die Bundesregierung will für die Finanzierung der gesetzlichen Rente eine stabile und solide Basis erreichen, damit diese auch in Zukunft die wichtigste Säule bleibt. Um zu erreichen, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung auf die sich verändernden demografischen Rahmenbedingungen einstellen kann, gilt die Anhebung der Altersgrenzen als wichtiger Schritt.
Die demografische Entwicklung
Im Altersaufbau der deutschen Bevölkerung ist eine dramatische Änderung zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2030 wird in der Altersgruppe der zwischen 20- und 64-Jährigen ein Rückgang um mehr als 5 Millionen zu verzeichnen sein – dann ist lediglich noch mit rund 45 Millionen Personen in diesem Alter zu rechnen.
Dagegen wird sich in demselben Zeitraum die Zahl der über 65-Jährigen auf etwa 22 Millionen erhöhen, was einer Erhöhung von über 6 Millionen entspricht.
Diese Entwicklung, in der immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen, hat für die gesetzliche Rentenversicherung weit reichende Konsequenzen. In 1991 mussten noch vier Erwerbsfähige für eine Rente aufkommen – im Jahr 2030 werden nur noch zwei Erwerbsfähige zur Verfügung stehen.
Die Menschen in Deutschland erreichen ein immer höheres Alter
Die Menschen leben heutzutage im Durchschnitt gesünder als früher und haben dadurch eine höhere Lebenserwartung – glücklicherweise. Im Vergleich zum Jahr 1960 leben die heute 65-jährigen Frauen und Männer etwa 4 Jahre länger. Die durchschnittliche Lebenserwartung wird bis ins Jahr 2030 noch weiter ansteigen.
Dadurch, dass die Menschen eine höhere Lebenserwartung haben, steigert sich auch die Dauer der Rentenzahlung. Somit stellt die Anhebung der Altersgrenzen gleichzeitig eine notwendige Reaktion auf die immer länger andauernden Rentenzahlungen dar. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich in den vergangenen 40 Jahren um 7 Jahre erhöht, sodass diese mittlerweile bei 17 Jahren liegt. Diese Leistungsausweitung ist enorm, wird jedoch kaum als solche wahrgenommen. Trotz dieser Entwicklung hat bislang noch keine Anhebung im Hinblick auf die gesetzliche Regelaltersgrenze stattgefunden.
Alt und Jung gemeinsam – ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit: Die Rente mit 67
Die Jüngeren müssen sich aufgrund des veränderten Bevölkerungsaufbaus auf steigende Beitragssätze einstellen. Diese Belastungen werden jedoch durch die Anhebung der Altersgrenzen eingeschränkt.