Wer falsch parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch teure Abschleppgebühren. Richtig kostenintensiv wird es, wenn zu den Abschleppkosten auch noch eine Auslösesumme für die Autoverwahrung gezahlt werden soll.
Die Autoflut auf Deutschlands Straßen nimmt immer mehr zu. Nicht nur volle Straßen resultieren daraus, auch akute Parkplatzprobleme sind das Ergebnis des hohen Autoaufkommens. Schnell ist es dann geschehen, dass der Wagen in einer Halteverbotszone abgestellt wird, denn auch hiervon gibt es in den Städten reichlich und sie sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Die Freude darüber, dass man doch einen Parkplatz gefunden hat, kann dann ganz schnell getrübt werden. Nämlich dann, wenn der Wagen mit einem "Knöllchen" dekoriert wurde oder bei der Rückkehr gar nicht mehr an seinem Platz steht. In diesem Moment ist guter Rat teuer! Ein kurzer Anruf bei der Polizei gibt rasch Aufschluss darüber, wo der Pkw verblieben ist. Hier erfährt der suchende Autofahrer, dass sein Auto abgeschleppt wurde und sich in der Autoverwahrung befindet.
Neben den Kosten für das Bußgeld sind nun auch noch die Abschleppgebühren zu bezahlen. Die Abschleppkosten sind dabei von Region zu Region unterschiedlich, entsprechend dem gewählten Abschleppunternehmen kann man entweder mit moderaten Kosten rechnen oder wird richtig zur Kasse gebeten. In einigen Fällen kommt neben den Abschleppkosten auch noch eine Gebühr für die Aufbewahrung des Fahrzeuges hinzu. Ganz nach Gutdünken des örtlichen Abschleppdienstes fällt diese "Parkgebühr" moderat aus oder bewegt sich im Rahmen eines Kurzurlaubs.
Um solche Parkprobleme schon im Keim zu ersticken, sollte man bei der Auswahl des angestrebten Parkplatzes mit Bedacht vorgehen. Ist man sich nicht sicher, ob es sich um eine Parkverbotszone handelt, so ist es sicherlich besser, einen anderen Stellplatz zu wählen. Bleibt hierfür keine Zeit, weil ein dringender Termin bevorsteht oder kein anderer Platz ausfindig zu machen ist, kann man sich eines kleinen Tricks bedienen: Man platziert einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer und dem Vermerk, dass man innerhalb weniger Minuten sein Auto erreichen kann, um dieses zu entfernen, gut sichtbar in der Frontscheibe. Diese Maßnahme dient allerdings nicht als Freifahrtschein für Parksünder, denn auch hier liegt die Entscheidung über einen Anruf beim Halter in den Händen des Knöllchenverteilers. Die einfache Angabe der Telefonnummer reicht also nicht aus, um vor hohen Abschleppgebühren sicher zu sein.