Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind prozentual vom Gehalt abhängig. Wer gleich viel verdient, zahlt auch denselben Beitrag. Allerdings gibt es eine dazu eine Obergrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, die 2008 bei 3.600 Euro lag. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur den Beitrag, der bei einem Gehalt von 3.600 Euro fällig wäre.
Was medizinisch notwendig ist, wird von allen Kassen gezahlt. Darüber hinaus bleiben die Kosten für Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien beim Patienten hängen. Da die Gesetzlichen Krankenkassen außerdem nicht alle Behandlungen und Hilfsmittel zahlen, sondern nur die Grundversorgung decken, ist es oft sinnvoll, für bestimmte Bereiche eine private Zusatzversicherung abzuschließen, wodurch sich weitere Kosten ergeben können.