Bei der Berechnung der jeweiligen Versicherungsprämie spielt eine große Anzahl von Kriterien eine Rolle. Zunächst wird das Fahrzeug in eine Typenklasse und eine Regionalklasse eingeteilt. Die Typenklasse wird sowohl durch die Schadensgeschichte des jeweiligen Fahrzeugstyps als auch durch die Motorleistung, bzw. bei einem LKW die Nutzlast, bezogen. Jedes Fahrzeug wird für die Kfz-Haftpflicht, die Tielkasko und die Vollkasko in je eine Typenklasse eingeordnet. Je niedriger die Klasse ist, desto günstiger ist die Versicherungspremie.
Regionale Unterschiede gibt es zum Beispiel durch die unterschiedlichen Unfall- und Diebstahlsstatistiken und den Zulassungsbezirken sowie witterungsbedingte Unterschiede und z.B. die Gefahr von Hochwasser. Die Umstufung in andere Regionalklassen erfolgt jeweils am 1. Oktober eines Jahres. Allerdings sind durchschnittlich nur 30% der Fahrzeuge von einer Umstufung betroffen.
Neben diesen beiden Grundentscheidungen gibt es eine Vielzahl anderer Kriterien. Es spielt zum Beispiel eine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt oder ob es vermietet werden soll. Jedes Versicherungsunternehmen stellt noch weitere Kriterien auf, so dass sich Unterschiede aufgrund von Prämiennachlässen für z.B. Garagenbesitzer, Frauen, Wenignutzer ergeben können. Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst zahlen generell eine geringe Versicherungsprämie. Einen Aufschlag auf die Prämie kann es z.B. geben, wenn man seinen Beitrag nicht jährlich, sondern in Raten zahlen möchte, geringer wird sie, wenn man eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart.
Aufgrund der großen Variationsmöglichkeiten ist die Bestimmung der Versicherungsprämie heutzutage nur noch mit Computerprogrammen möglich, die jeden Aspekt mit einbeziehen. Sollten sich für die Berechnung wichtige Fakten ändern, sollte man diese der Versicherung so früh wie möglich mitteilen, um eine Umstufung zu erreichen und Problemen im Schadensfall aus dem Weg zu gehen.