Dem Entfernen von Sperren in Mobiltelfonen soll ein Riegel vorgeschoben werden – Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln.
Die SIM-Lock oder auch Net-Lock-Sperre macht die Nutzung des Telefons mit einer anderen SIM-Karte oder in einem anderen Mobilfunknetz unmöglich. Ist es also falsch und gar strafbar, eine solche Sperre zu entfernen?
Nach Ansicht der online Berichterstattung der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung: ja. Auch die Staatsanwaltschaft Augsburg belegte eine Privatperson wegen Entfernens dieser Sperre bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 600 €. Es gibt sogar gewerbliche Anbieter, die für bis zu max. 20 € eine Entsperrung anbieten. Der Vorgang selbst dauert nur wenige Sekunden. Bundesweit laufen derzeit Ermittlungen in 500 solcher Fälle. Die Polizei Göttingen hat gar eine Sonderkommission gebildet, die seit Jahresmitte gegen gewerbliche sogenannte "Handy-Knacker" sowie 600 Endkunden ermittelt.
Vollkommen offen indes bleibt, welche Gesetzesverstöße überhaupt geahndet werden sollen. Die Liste potentieller Straftaten reicht von Computerbetrug über Geheimnishehlerei, Datenveränderung gewerbliche Urheberrechtsverletzung bis hin zu unlauterem Wettbewerb. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem maximalen Strafmaß von bis zu 10 Jahren Haft. Dem widersprechen Juristen, nach deren Einschätzung man Privatpersonen nicht dafür bestrafen könne, ihr eigenes Handy zu entsperren.